Stadtverwaltung hat vom Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz Gebrauch gemacht
Städtische Nachrichten
Seit rund einem Jahr gibt es das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz. Es ermöglicht Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen. Voraussetzung ist, dass die landesrechtlichen Regelungen kommunale Aufgaben betreffen.
Dadurch sollen Kommunen neue Wege bei der Erledigung ihrer Aufgaben erproben oder zeitweise auf bestimmte Aufgaben verzichten können. Die Befreiungen sind auf maximal vier Jahre begrenzt und müssen vom jeweils zuständigen Fachministerium genehmigt werden.
Die Kommunalen Spitzenverbände schlagen regelmäßig Anträge auf Befreiungen vor. Die Kommunen haben dann die Möglichkeit, sich diesen Sammelanträgen anzuschließen.
Im Sommer hat das Innenministerium zwei solcher Sammelanträge genehmigt, denen sich auch Weil der Stadt angeschlossen hatte. Beide betreffen die Erstellung von Jahresabschlüssen. Durch die genehmigten Ausnahmen müssen bestimmte Anlagen zu den Jahresabschlüssen nicht erstellt werden. Angesichts der noch ausstehenden Jahresabschlüsse in Weil der Stadt bedeutet das zumindest eine kleine Entlastung.
„Der Fall zeigt, dass wir das neue Gesetz dort nutzen, wo es möglich und sinnvoll ist. Beim Thema Bürokratieabbau müssen Kommunen und das Land kooperieren“, erklärt Bürgermeister Christian Walter.
Ein weiterer Antrag zur Erfassung von Energiedaten wurde dagegen abgelehnt. Die Kommunen sind verpflichtet, jährlich die Energiedaten aller städtischen Gebäude zu erfassen und an das Land zu übermitteln. Bei der Vielzahl an Gebäuden löst das einen erheblichen Aufwand aus. „Schade, dass das Land diesen Antrag abgelehnt hat. Denn es stellt sich durchaus die Frage, was das Land denn konkret mit den Energiedaten der 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg macht“, kommentiert Bürgermeister Christian Walter.