Kommunale Wärmeplanung

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird untersucht, wie die Wärmeversorgung in Weil der Stadt künftig klimaneutral gestaltet werden kann.  Ziel ist es, ein Szenario für das Jahr 2040 zu entwickeln. Das Szenario zeigt, welche Gebiete an ein zentrales Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden könnten und wo dezentrale, individuelle Lösungen erforderlich sind.

Abschlussbericht kommunale Wärmeplanung

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Teilgebietssteckbriefe

Nein, denn die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie hat somit keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen oder Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer. 

Die Frage der zukünftigen Energieversorgung ist derzeit grundsätzlich sehr dynamisch. Sie wird stark durch die weltpolitische Lage und bundespolitische Entscheidungen beeinflusst. So kündigte die Bundesregierung parallel zur Gemeinderatssitzung eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (auch bekannt als Heizungsgesetz) an.

Für die Untersuchung wurde das Stadtgebiet in 67 Teilgebiete unterteilt. Das Zielszenario für das Jahr 2040 zeigt, dass voraussichtlich rund 82 Prozent der Haushalte ihren Wärmebedarf über individuelle Lösungen decken müssen. Mögliche Energiequellen und Technologien sind beispielsweise Wärmepumpen, Biomasse, grünes Methan oder Solarthermie.

Lediglich fünf Quartiere könnten sich grundsätzlich für ein zentrales Wärmenetz eignen. Für Wasserstoffnetze wurden hingegen keine Potenziale festgestellt.

Die Eignung eines Quartiers bedeutet allerdings nicht, dass dort tatsächlich auch ein Wärmenetz gebaut wird. In der Gemeinderatssitzung wurde diskutiert, ob die Stadtverwaltung eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches Wärmenetz in der Weiler Innenstadt durchführen soll. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Mehrheit des Gemeinderates sprachen sich jedoch dagegen aus. 

Hintergrund ist, dass derzeit offen ist, ob ein Wärmenetz überhaupt gebaut wird und wer Bau und Finanzierung übernehmen könnte. Fest steht jedoch: Die Energieversorgung ist grundsätzlich zunächst keine städtische Aufgabe und kann angesichts der personellen und finanziellen Ressourcen derzeit auch nicht freiwillig übernommen werden.

Gemeinsam mit dem Abschlussbericht hat der Gemeinderat fünf priorisierte Maßnahmen beschlossen, die in den nächsten fünf Jahren begonnen werden sollen. Dazu gehören unter anderem koordinierte Dialoge mit den Betreibern der Strom- und Gasnetze. Die Festlegung solcher Maßnahmen ist im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung verpflichtend.

Karte

Zielszenario für Weil der Stadt

Luftbild von Weil der Stadt mit dem Zielszenario für die Kommunale Wärmeplanung.
© EGS-plan, Alle Rechte vorbehalten

Keine Energiewende ohne Wärmewende

Hintergrund

Die Wärmeversorgung macht mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland aus und verursacht einen Großteil der CO2-Emissionen. Rund 80 Prozent des Wärmebedarfs werden derzeit durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt, die aus dem Ausland importiert werden. Wie stark die Preise von Gas und Öl ansteigen können, wur uns erst jüngst vor Augen geführt. Innerhalb kürzester Zeit verteuerten sich die Heizkosten aufgrund deutlicher Preissteigerungen dieser beiden fossilen Brennstoffe enorm. Für eine zukunftsfeste, verlässliche und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung sollten wir zukünftig nur noch auf Erneuerbare Energien und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme setzen. 

Erstellung des kommunalen Wärmeplans

Vorgehen

Damit diese Umstellung gelingt hat die Stadt Weil der Stadt gemeinsam mit der Stadt Heimsheim und der Gemeinde Weissach eine Wärmeplanung erarbeiten. Mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung werden darin die aktuellen Wärmeverbräuche in den Quartieren/Stadtteilen und die Potenziale betrachtet. Durch diese gemeinsame Analyse wird deutlich, in welchen Gebieten zukünftig Wärmenetze oder Einzellösungen sinnvoll sind. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung hat der Gemeinderat im Dezember 2023 beschlossen. Die Vorlage sowie eine Präsentation dazu finden Sie im Ratsinformationssystem. 

Zunächst wurde die Bestandsanalyse, bestehend aus der Datenerhebung (u. a. Erfassung aktueller Energieverbräuche für Wärme und Strom, Gebäudestruktur, bestehende Wärmeerzeugung sowie demografische Daten) und der Kartierung (geografische Erfassung von Wärmequellen, -senken, -netzen sowie relevanter Infrastrukturen), einschließlich der Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im April 2025 in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt. Die zugehörige Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Im Oktober 2025 wurden die Potenzialanalyse sowie das Zielszenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung 2040 im Gemeinderat sowie ausführlich für die Bürger aufbreitet in einer Informationsveranstaltung im Klösterle Weil der Stadt vorgestellt. Die Sitzungsunterlagen sowie die vorgestellten Präsentationen finden Sie ebenfalls im Ratsinformationssystem .

Nach diesem Schritt ging es um die Ausarbeitung der Teilgebiets- und Maßnahmensteckbriefe, sowie die Finalisierung des gesamten Wärmeplans. In der Gemeinderatssitzung Ende Februar hat das beauftragte Ingenieurbüro den Abschlussbericht dazu vorgestellt. Die Unterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem. 

Gut zu wissen

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen gemäß Paragraf 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten Heizungsanlagen nur eingebaut oder aufgestellt werden, wenn sie mindestens 65 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Der Betrieb einer (zusätzlichen) Gas- beziehungsweise Ölheizung wird dadurch unattraktiv. Die Wärmeplanung spielt in diesen Fällen keine Rolle.

Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, und für den Austausch von Heizungsanlagen in bestehenden Gebäuden gelten folgende Fristen:

  • In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern greift diese Regelung ab dem 1. Juli 2026
  • In Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern greift diese Regelung ab dem 1. Juli 2028

Die Installation von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien wird abweichend davon bereits dann verbindlich, wenn in einem Wärmeplan ein Wärmenetzgebiet oder ein Wasserstoffnetzgebiet vor Mitte 2026 beziehungsweise Mitte 2028 dargestellt wird und wenn eine zusätzliche, zweite Entscheidung nach Paragraf 26 WPG über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet getroffen wurde, welche die Wirkungen des Gebäudeenergiegesetzes auslöst.

Diese zusätzliche zweite Entscheidung erfolgt gemäß Paragraf 27b Absatz 2 des Klimagesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) durch die jeweilige Gemeinde in der Rechtsform einer Satzung. Der Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz selbst ist das Ergebnis einer rechtlich unverbindlichen, strategischen Fachplanung Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 20 WPG ohne rechtliche Außenwirkung Paragraf 23 Absatz 4 WPG.

Allein die Erstellung eines Wärmeplans durch eine Gemeinde löst die Anwendung des Gebäudeenergiegesetz also in keinem Fall aus.

Quelle: Baden-Württemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Der Wärmeplan ist ein informeller, strategischer Plan ohne direkte rechtliche Außenwirkung. Die Darstellung der Versorgungsart im Wärmeplan, z.B. Wärmenetz, bewirkt keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben.

Quelle: KEA-BW Landesenergieagentur

Nein, die Ergebnisse des Wärmeplans sind informell. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument ohne direkte rechtliche Außenwirkung.

Quelle: KEA-BW Landesenergieagentur

Im gesamten Gemeindegebiet bekommen Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung, insbesondere ob sie ggf. durch ein Wärmenetz versorgt werden könnten, oder mit einer dezentralen Wärmeversorgung durch z.B. Wärmepumpen rechnen müssen.

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