Bauvorbescheid beantragen
Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?
Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.
Diese Möglichkeit haben Sie
vor Erwerb eines Grundstücks,
bei genehmigungspflichtigen oder
bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.
Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.
Hinweis zum Online-Antrag
Bitte beachten Sie die Merkblätter zum digitalen Bauamt.
Informationen zum Virtuellen Bauamt ViBa-BW
Ergänzende Information zum Online-Prozess