Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

vor Erwerb eines Grundstücks,
bei genehmigungspflichtigen oder
bei verfahrensfreien Bauvorhaben.
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.


Hinweis zum Online-Antrag

Bitte beachten Sie die Merkblätter zum digitalen Bauamt.

Informationen zum Virtuellen Bauamt ViBa-BW

Merkblatt zum digitalen Bauamt Weil der Stadt

Informationen zu digitalen Bauvorlagen

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenlose BundID erforderlich
ausfüllbar

Kontakt

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular

weitere Bauvorlagen:

  • Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Bauentwurfsskizze(n)

Die Unterlagen sind mind. in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zudem müssen die Unterlagen digital unter baurechtsamt@weil-der-stadt.de eingereicht werden.

Der Bauvorbescheid muss bei der Baurechtsbehörde der Stadt Weil der Stadt beantragt werden. Die Antragsformulare erhalten Sie vor Ort oder können diese auf der städtischen Homepage herunterladen.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

3 Promille der Baukosten, jedoch mind. 280,00 Euro

Klage

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO):

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

30.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg