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Bürgerservice
Als Hinweis auf das Baurecht steht die Figur eines Paragraphen auf einem Bauplan.
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Bauantrag

Welches Baugenehmigungsverfahren ist das Richtige und welche Unterlagen sind hierfür notwendig? Ist das Bauvorhaben überhaupt genehmigungspflichtig? Die Antwort auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Baugenehmigung beantragen

Bauvorbescheid beantragen

Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen

Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO

Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage

Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO

Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO

Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO

Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) im digitalen Bauamt einlegen

Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO

Zu beachten:

  • Informationen zu digitalen Bauvorlagen (PDF)
  • Informationen zum Virtuellen Bauamt ViBa-BW (PDF)
  • Merkblatt zum digitalen Bauamt Weil der Stadt (PDF)

Ansprechpartner

Hoffmann, Lena

Stellvertretende Amtsleitung Stadtbauamt

+49 7033 521-217 E-Mail senden

Jocher, Arnd

Stellvertretende Sachgebietsleitung Bauordnung/Brandschutz/Denkmalschutz

+49 7033 521-215 E-Mail senden

Hanselmann, Jürgen

+49 7033 521-213 E-Mail senden

Mühlberger, Jan

+49 7033 521-216 E-Mail senden
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Marktplatz 4
71263 Weil der Stadt

07033 521-0
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