Worum geht es?
In der Gemeinderatssitzung am 24. Februar wurde ein weiteres Windenergieprojekt auf Weil der Städter Gemarkung vorgestellt. Anders als bei den beiden anderen Windprojekten handelt es sich hierbei nicht um ein städtisches Projekt. Die betroffenen Flächen befinden sich im Privateigentum.
Der Projektierer WW-Süd plant, drei Windenergieanlagen zwischen Weil der Stadt und Renningen zu errichten. Diese sollen südlich der B 295 auf der Anhöhe zwischen Weil der Stadt, Schafhausen und dem Ihinger Hof möglichst auf Freiflächen entstehen. Der Standort liegt im Windvorranggebiet BB-26.
Privates Windenergieprojekt zwischen Weil der Stadt und Renningen
Windenergieanlagen dürfen nur in ausgewiesenen Gebieten, den sogenannten Windvorranggebieten, errichtet werden. Diese Gebiete wurden vom Verband Region Stuttgart im Rahmen der Regionalplanung festgelegt.
Auf Weil der Städter Gemarkung liegen drei Windvorranggebiete:
Die Gebiete BB-02 und BB-27 liegen überwiegend auf Weil der Städter Gemarkung und sind größtenteils im Eigentum der Stadt. Das Gebiet BB-26 liegt dagegen nur zu einem kleineren Teil auf Weil der Städter Gemarkung und befinden sich überwiegend nicht im städtischen Eigentum.
Aufgrund dieser Lage und Eigentumsverhältnisse wurden beim Bürgerentscheid im Juni 2024 nur die Windvorranggebiete BB-02 und BB-27 zur Abstimmung gestellt.
Die Stadt Weil der Stadt wurde im Planungsverfahren für die Ausweisung der Windvorranggebiete angehört. In mehreren Stellungnahmen hat sich die Stadt dafür eingesetzt, die Flächen auf das städtische Eigentum zu begrenzen.
Hintergrund war, dass die Stadt auf ihren eigenen Flächen über die Auswahl des Projektierers Einfluss auf verschiedene Aspekte nehmen kann, etwa auf die Lage und Anzahl der Windenergieanlagen, die Ausgestaltung einer finanziellen Bürgerbeteiligung oder die Nutzung vorgeschädigter Waldflächen. Zudem fließen die Pachteinnahmen unmittelbar in den städtischen Haushalt und tragen zur Verringerung des Haushaltsdefizits bei.
Diese Stellungnahmen fanden jedoch keine Berücksichtigung. Somit ist nun der Bau von Windenergieanlagen auf privaten Flächen innerhalb der Windvorranggebiete möglich – ohne jegliche Steuerungsmöglichkeit der Stadt.
Da es sich um private Flächen handelt, hat die Stadt keinen direkten Einfluss auf das Projekt. Der Projektierer hat jedoch angefragt, ob die Stadt ihre Flächen beispielsweise für Zuwegungen oder als sogenannte Überflugflächen zur Verfügung stellen würde. Das Projekt wäre jedoch auch ohne die städtischen Flächen realisierbar.
„Wenn wir schon keinen Einfluss auf das Projekt haben, soll die Stadt wenigstens finanziell profitieren“, erklärt Bürgermeister Christian Walter. Bei 16 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt, die städtischen Flächen zur Verfügung zu stellen.
Neben möglichen Pachteinnahmen ergeben sich weitere finanzielle Vorteile: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz werden umliegende Gemeinden finanziell beteiligt. Darüber hinaus kann die Stadt von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Insgesamt könnten laut Projektierer perspektivisch jährlich zwischen 130.000 Euro und 290.000 Euro in den städtischen Haushalt fließen.
Außerdem wollen die Privateigentümer gemeinsam mit dem Betreiber die Gründung einer Bürgerstiftung unterstützen. Die jährlichen Zahlungen von ca. 25.000 Euro sollen dann örtliche gemeinnützige Projekte, insbesondere die Vereinsarbeit, unterstützen.
In der Sitzung betonte der Projektierer, dass diese finanziellen Vorteile sowie die Realisierbarkeit des Projekts selbst stark von der finalen Planung und den Erträgen abhängen.
Der Projektierer WW-Süd hat noch keine Verträge mit den privaten Grundstückseigentümern abgeschlossen. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben jedoch bereits ihre Zustimmung signalisiert.
Im nächsten Schritt werden die detaillierten Planungen sowie die erforderlichen Fachgutachten erstellt. Anschließend folgt das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt und schließlich die Bauphase. Bis die Windenergieanlagen stehen, rechnet der Projektierer mit einem Zeitraum von rund 4 bis 4,5 Jahren.
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