Bauer, Andreas
Amtsleitung Finanzverwaltung
Hier dreht sich alles ums Geld: Was steht im Haushaltsplan? Woher nimmt die Stadt ihr Geld? Was sind die größten Ausgaben? Wo wird gespart? Und wie steht es um die Verschuldung?
Die wichtigsten Infos im Überblick
Auf den ersten Blick vermittelt der Haushalt ein außergewöhnlich positives Bild: Das Defizit im laufenden Betrieb liegt rechnerisch (einschließlich Abschreibungen) bei „lediglich“ 1,3 Millionen Euro. Grund dafür sind hohe Gewerbesteuernachzahlungen aus den Vorjahren, jedoch nicht eine dauerhaft positive Entwicklung. Bereits ab 2027 verschlechtert sich die finanzielle Situation drastisch.
Bürgermeister Christian Walter bezeichnete den Haushalt für 2026 in der Sitzung deshalb als Übergangshaushalt:
Die Stadt rechnet für 2026 mit Einnahmen in Höhe von rund 76,7 Millionen Euro. Das sind die Top-Einnahmequellen:
Die Stadt rechnet für 2026 mit Ausgaben in Höhe von rund 78 Millionen Euro. Das sind die Top-Ausgabepositionen:
Die Investitionen in die städtische Infrastruktur erreichen 2026 erneut ein Rekordniveau. Das Investitionsvolumen beträgt 20,9 Millionen Euro. Bei fast allen Projekten im Investitionsprogramm handelt es sich um unaufschiebbare Pflichtaufgaben. Das sind die größten Investitionen:
Neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben finanziert die Stadt zahlreiche freiwillige Angebote. Das sind die größten freiwilligen Aufgaben:
Hallen in allen Ortsteilen (1,9 Millionen Euro)
Kinder- und Jugendarbeit (1 Million Euro)
Unterhaltung der Grünanlagen (610.000 Euro)
Spielplätze (438.000 Euro)
Tourismusförderung und Stadtmarketing (382.000 Euro)
Musikschule (371.000 Euro)
Museen (364.000 Euro)
Volkshochschule (111.000 Euro)
Seniorenarbeit und Bürgerschaftliches Engagement (89.000 Euro)
Bücherei (87.000 Euro)
Förderung des Sports (61.000 Euro)
Mit rund 287.000 Euro ebenfalls eine große freiwillige Aufgabe ist das Hallenbad. Weil das Hallenbad als Eigenbetrieb organisiert ist, sind diese Kosten allerdings gesondert zu betrachten.
Kommunen dürfen Kredite nur für Investitionen aufnehmen. Laufende Ausgaben wie Personal- oder Sachkosten dürfen dagegen nicht über Kredite finanziert werden.
Die Stadt plant jährlich Kreditaufnahmen für Investitionen im Haushalt ein. Seit 2022 hat die Stadt jedoch keine Kredite mehr aufgenommen. Stattdessen wurden alle Investitionen aus vorhandenen Mitteln finanziert. Das ist einerseits positiv. Denn Kredite belasten den Haushalt durch Zinsen und Tilgungen zusätzlich.
Aufgrund der angespannten Finanzlage in den kommenden Jahren müssen diese Kreditaufnahmen jedoch nachgeholt werden. Eine rückwirkende Kreditaufnahme ist für zwei Jahre möglich. Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine Kreditaufnahme von 13,6 Millionen Euro vorgesehen. Zusammen mit den nachzuholenden Krediten aus den Jahren 2024 und 2025 nimmt die Stadt in diesem Jahr insgesamt rund 35 Millionen Euro an Investitionskrediten auf. Dadurch steigt der Schuldenstand von rund 15 Millionen Euro auf voraussichtlich etwa 50 Millionen Euro. Diese drastische Verschuldung ist notwendig, um die Finanzierung der laufenden Projekte sicherzustellen.
Die Finanzplanung für die Jahre 2027 und 2028 zeigt ein großes Defizit im laufenden Betrieb. Für 2027 wird ein Defizit von rund 20 Millionen Euro erwartet, für 2028 ein Defizit von rund 25 Millionen Euro.
In dieser Form wären die Haushalte nicht genehmigungsfähig. Kommunale Haushalte müssen grundsätzlich ausgeglichen sein. Der laufende Betrieb darf nicht über Kredite finanziert werden.
Für die schwierige Haushaltslage gibt es mehrere Ursachen. Die Situation der Kommunen ist bundesweit und in Baden-Württemberg aufgrund der übertragenen, aber nicht finanzierten Pflichtaufgaben extrem angespannt. 2025 lag das Defizit der baden-württembergischen Kommunen bei 4,4 Milliarden Euro. 2026 wird ein noch höheres Defizit erwartet.
In Weil der Stadt wirken sich zudem insbesondere zwei Faktoren aus:
Um das erwartete Defizit im laufenden Betrieb deutlich zu reduzieren, sind umfassende Sparmaßnahmen erforderlich. Verwaltung und Gemeinderat haben sich hierzu bereits in einer nichtöffentlichen Klausurtagung beraten. Über konkrete Maßnahmen wird der Gemeinderat in einer öffentlichen Sondersitzung am 22. September beraten und entscheiden.
„Das wird eine Herkulesaufgabe und ein Kraftakt. Uns bleibt nichts anderes übrig, als zu konsolidieren. Wir sind gefangen in der Systematik der kommunalen Finanzen. Deshalb heißt es nun sparen, kürzen, schieben, wo es nur geht!“ kommentierte Bürgermeister Christian Walter im Gemeinderat.
Kurz erklärt
Der Haushaltsplan listet (einfach ausgedrückt) alle Einnahmen und Ausgaben auf, die in einem Haushaltsjahr voraussichtlich anfallen werden.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, deren Ziel die Gewinnmaximierung ist, steht bei der öffentlichen Finanzwirtschaft die Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Den Kommunen werden vom Gesetzgeber Aufgaben zugewiesen, die sie in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Dazu gehören beispielsweise die Bereitstellung und Unterhaltung von Schulgebäuden und Kindertagesstätten, die Abwasserentsorgung, die Freiwillige Feuerwehr, die Unterhaltung von Straßen und Wegen und vieles mehr. Darüber hinaus können die Gemeinden freiwillige Aufgaben wahrnehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Hallen in allen Ortsteilen, die Kinder- und Jugendarbeit, Spielplätze, die Musikschule oder das Hallenbad. Für die Verwaltung ist der Haushaltsplan also ein jährliches Aufgabenprogramm.
Der Haushaltsplanentwurf wird von der Verwaltung aufgestellt. Die Planung basiert auf dem Grundsatz, dass die Stadt wirtschaftlich und sparsam mit dem Geld, das sie aus verschiedenen Quellen erhält, wirtschaftlich und sparsam umgehen soll. Weitere wichtige Grundsätze sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Beratungen und die Sicherheit, die unter anderem Spekulationsgeschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt.
Der Haushaltsplan wird im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorberaten und anschließend im Gemeinderat behandelt. In den Haushaltsberatungen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung in ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Verabschiedung des Haushalts wird daher auch als Königsrecht des Gemeinderats bezeichnet.
Ist der Haushaltsplan vom Gemeinderat beschlossen, muss er dem Landratsamt Böblingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Bestimmte Teile des Haushaltsplans bedürfen auch der Genehmigung des Landratsamtes, zum Beispiel Kreditaufnahmen. Wird der Haushaltsplan zum Vollzug freigegeben, darf über die Haushaltsmittel in voller Höhe verfügt werden.
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