Konsolidierungskonzept

Welche freiwilligen Aufgaben können eingespart werden? Wo können Mehreinnahmen erzielt werden? Antworten auf diese Fragen gibt das Konsolidierungskonzept.

Gemeinderat und Verwaltung haben erstmals im November 2021 die freiwilligen Aufgaben näher betrachtet und eine jährliche Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts vereinbart. Das Konsolidierungskonzept sowie die Fortschreibungen enthalten rund 70 Einsparvorschläge.

Das Konzept selbst sowie die dazugehörigen Sitzungsunterlagen sind im Ratsinformationssystem abrufbar:

Konsolidierungskonzept (2021)

1. Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts (2022)

2. Fortschreibung des Konsolidierungskonzepts (2023)

Einnahmen & Ausgaben

Wie finanziert sich eine Stadt?

Wenn es um die finanzielle Situation der Stadtverwaltung geht, fordern viele, dass die Stadt eben mehr sparen soll. Doch das ist in der Praxis leichter gesagt als getan. Wo die Herausforderungen liegen und woher das Geld der Stadt kommt, erklären wir hier:

Die wichtigste Einnahmequelle sind die Steuern. Dabei wird unterschieden zwischen Steuern, die die Stadt selbst erhebt und Steuern, die von den Finanzämtern erhoben werden und von denen die Stadt einen Anteil erhält. Hier sind vor allem die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer zu nennen. Von diesen Steuerarten erhält die Stadt Anteile von Bund und Land. Auf die Höhe dieser Anteile hat die Stadt jedoch keinen Einfluss.

Die beiden wichtigsten Steuerarten, deren Hebesatz die Stadt selbst bestimmen kann, sind die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Im städtischen Haushalt 2023 machen sie zusammen allerdings nur rund 20 Prozent der Gesamteinnahmen aus.
 
Weitere wichtige Einnahmequellen sind Zuweisungen und Zuschüsse des Landes. Da die Stadt eine Vielzahl von Aufgaben aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen erfüllen muss, erhält sie dafür finanzielle Mittel. Diese Aufgaben nennt man Pflichtaufgaben.
 
Weitere Einnahmequellen sind Leistungsentgelte oder Kostenerstattungen. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind insbesondere alle Arten von Gebühren, also z.B. Verwaltungsgebühren im Bürgeramt oder Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte. Daneben gibt es auch privatrechtliche Leistungsentgelte, wenn die Stadt beispielsweise als Vermieterin oder Verkäuferin von Gebäuden oder Grundstücken auftritt.

Ein Großteil der kommunalen Aufgaben sind Pflichtaufgaben. Dazu gehören die Bereitstellung und Unterhaltung von Schulgebäuden und Kindertagesstätten, die Abwasserentsorgung, die Freiwillige Feuerwehr, der Bau und die Unterhaltung von Straßen und Wegen und vieles mehr.

Neben den Pflichtaufgaben fallen auch Kosten für die freiwilligen Aufgaben der Stadt an. Gemeinderat und Verwaltung haben die freiwilligen Aufgaben bereits in der Vergangenheit immer wieder auf den Prüfstand gestellt, zuletzt seit November 2021 wieder konsequent. Dieses sogenannte Konsolidierungskonzept wird seitdem jährlich fortgeschrieben. In dem Konzept werden alle möglichen Einsparpotenziale, also alle freiwilligen Aufgaben, dargestellt.

Während einige kleinere Einsparungen umgesetzt werden konnten, hat sich der Rat bei größeren Positionen bewusst für die Beibehaltung entschieden. Dazu gehören zum Beispiel die Hallen in allen Ortsteilen, die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich der Schulsozialarbeit, die Grünpflege, die Spielplätze, die Ganztagsschulen und Mensen oder die Musikschule und das Hallenbad.

Fazit: Die Stadt spart überall dort, wo es sinnvoll ist. Viele Aufgaben müssen aber als Pflichtaufgaben erfüllt werden oder sind für die Gesellschaft so wichtig, dass man sich bewusst dafür entscheidet.

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