Bürgerentscheid

Der Gemeinderat hat am 19. März 2024 einstimmig beschlossen, einen Bürgerentscheid zum Thema Windenergie durchzuführen.

Fragestellung

Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27
für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?

Fragen & Antworten zum Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid findet zusammen mit der Europawahl und den Kommunalwahlen (Regionalwahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl) am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.

Stimmberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, die am 9. Juni 2024 mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Weil der Stadt haben.

Abgestimmt wird am 9. Juni 2024 im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Gemeinderat Wahlbenachrichtigung auf dieser Seite online oder schriftlich über die Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Die Mehrheit der gültigen Stimmen (JA oder NEIN) entscheidet. Diese Mehrheit muss jedoch zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen. In Weil der Stadt entspricht dies ca. 3.000 Stimmen. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die
Frage als mit Nein beantwortet.

Das Ergebnis hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Es ist jedoch für drei Jahre bindend und kann in dieser Zeit nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden.

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wind(at)weil-der-stadt.de