Marktegrechtigkeit in Mekrlingen - Bestand MeA1 - Alte Akten Merklingen 1

 

Nachdem bereits im Juni mit den in Weil ansässigen Händlern aus Italien der Handel das Thema war soll nun wiederum Blick auf die Handelstätigkeit vor Ort, diese Mal in Merklingen, gelenkt werden.

Gemeinhin wird das Marktrecht, gerade auch im Mittelalter, mit dem Stadtrecht in Verbindung gebracht, so hat Weil der Stadt mit seiner jahrhundertealten (reichsstädtischen) Tradition auch seit vielen Jahrhunderten das Marktrecht. Doch auch abseits der Städte gab es Märkte, so war Merklingen ein „Marktflecken“ und hatte das Recht zur Abhaltung von Märkten.

Dabei profitierte Merklingen von der von 1597 bis 1604 durch Württemberg verhängten Wirtschaftssperre des Herzogtums gegenüber der Reichsstadt Weil. Merklingen war als Herrenalber Klosteramtssitz mit Einführung der Reformation und Aufhebung der Köster württembergisch geworden, behielt dabei jedoch als Verwaltungssitz großen Einfluss und war ein „imposantes Bauerndorf“. Diese starke Stellung Merklingens versuchte Württemberg auch in den Konflikten mit Weil der Stadt zu nutzen. Die erstmalige Verleihung der Marktgerechtigkeit an Merklingen fällt mit den konfessionellen Streitigkeiten zwischen Württemberg und Weil der Stadt sowie den württembergischen Handelssanktionen gegen Weil der Stadt zusammen.

Somit erhielt Merklingen von 1597 bis 1604 zum ersten Mal das Recht, zwei Jahrmärkte abzuhalten. Diese wurden ebenso wie in Weil der Stadt an Montagen abgehalten. Mit Ende des württembergischen Wirtschaftsboykotts gegen Weil wurden diese Märkte aber wieder aufgehoben ehe der württembergische Herzog Eberhard den Merklinger am 14. September 1659 die Einrichtung der Märkte erneut bestätigt.

Eine weitere Bestätigung, dieses Mal durch Herzog Karl Eugen, erfolgte am 19. Juni 1762.

Die Verleihung der Marktrechte ist im Weiler Stadtarchiv im Bestand Alte Akten Merklingen, 1 (MeA1) überliefert. Dabei handelt es sich um eine Abschrift der Urkunde Herzog Friedrichs aus dem Jahr 1597, mit der Merklingen ein Wochenmarkt und zwei Mal jährlich ein Jahrmarkt gewährt wird. Die Abschrift trägt einen Vermerk, der auf eine Urkunde des Bestandes Kloster Herrenalb mit der Signatur 4 a/b verweist. Der genaue Verbleib des Originals aus dem Herrenalber Klosterarchiv ist derzeit unklar, da die Herrenalber Überlieferung sich auf mehrere Standorte des Landesarchivs Baden-Württemberg verteilt und vermutlich nicht komplett überliefert ist.

Weiterhin enthält die Merklinger Akte Original und Abschrift des Briefes von Herzog Eberhard aus dem Jahr 1659, der der Gemeinde Merklingen den vor dem Krieg abgehaltenen Jahrmarkt auf Remigius und in den Kriegszeiten abgegangenen Wochenmarkt bestätigt. Der Brief aus dem Jahr 1659 ist von den württembergischen Oberräten Georg Christoph von Göllnitz und Johann Heinrich Goll unterzeichnet.

Auch die erneute Verleihung der Marktrechte aus dem Jahr 1762 ist enthalten, zudem zahlreiche Korrespondenz zum Marktgeschehen aus dem 19. Jahrhundert, darunter auch eine Übersicht über die beim Jahrmarkt am 04. April 1831 zustande gekommenen Viehhandel.

 

TRANSKRIPTION

Von Gottes Gnaden, Eberhardt

Herzog zue Württemberg

Lieber getreuer, demnach uns Schulthais, Bürger

Meister und Gericht bei dir umb ertheilung

gsten Consensus, das Sie Ihres hirbevor jedesmahls

und Jahrs uf Remigi zuehalten befuagt ge

wesene: bei den vorgewesenen kriegszeitt

aber In Abgang gerathenen Jahrmarkt  ins […]

Uf die bestimbar Zeith wider anstellen und halten

dörfhen, underthänigst angelangt. Wie auch

derenselben gst. willfahrt; allß ist

unser Befelch, Du sollest denen Supplicanten

diese unsere gste Concehsion und Verbilligung

nachrichtsamblich und dabey […], jährlich

Bei […] Jahrmarkt unser Interesse

Gebürend  […] Daran

Unsere Meinung, Datum Stuotgardt

Den 14. Septembris, Ao 1659

Georg Christoph von Gölnitz

Johann Heinrich Goll

Von Gottes Gnaden Carl,

Herzog zu Würtemberg und Teck,

Graf zu Mömpelgart, Herr zu Hey-

Denheim und Justingen,

Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbsichen

Creyses General-Feld-Marschall,

Unseren Gruß zuvor,  […], liebe Getreue; Auf Eure wiederholtes

Unterthänigstes Supplicieren um gnädigste Concehsion, die durch vormalige

Leydige Kriegszeiten bey Euch in Abgang gekommene akltberechtigte Zwuoen

Jahrmärkte wiederum erneuern, und zugleich auch Viehe zum feilen

Verkauff aufstellen zu dörfen, wollen wir, bey vorgekommenen Umständ

Und da die darüber gehörte benachbarte Stätte und Oberämter nichts

Erhebliches dagegen einzuwenden gewußt, Euch anmit die gnädigste

Concehsion anmit ertheilet haben, neben dem längst berrechtigten

Wochenmarkt in loco auf die in Vorschlag gebrachte 2.. Termine, als

Donnerstag nach Georgi, und Dienstag nach remigii, die zwoen Jahr

Märkte mi Krämer-Waar und Viehe fürohin abhalten zu

Dörffen; wernach Ihr also das das weitere zu verfügen, und das

Publicum davon zu benachrichtigen wissenw erdet. Daran ge

Unsere Meynung und wir verbleiben Euch in Gnaden gewogen.

Stuttgart den 19. Jun. 1762

Ex speciali resolutione

Lk von Volgstädt

Altbühler

Merklingen

-

Verzeichniß

Der am Jahr Markt den 4. April 1831

Vorgekommenen Conträite

Jakob Stickel von Dennach von

Kristoph Schuker von Haugstett

1 Kuh                                                                        41 f

Michael Benzinger von Otten

bronn, von Jakob Walz von

Ernstmühl 1 Rind                                                   17 f

Daniel […] von Weissach

Von

Jakob  […] von Gechingen

1 Kuh                                                                        57 f

Jos. Michael Roth von

Niebelsbach von Jakob

Völmle von Malmsheim

2 Ochsen                                                                 187 f

Dionisius  Burkhard von […]

Von Friedrich Holz

Heuser von hier

1 Kuh                                                                        46 f