Antrag auf Errichtung einer Schleifmühle am Gerberbach 1806

Archival des Monats

Der Schlosser Ferdinand Rothacker stellt 1806 beim Oberamt und Stadtrat Weil der Stadt den Antrag, dass ihm ein Grundstück außerhalb der Stadtmauer zum Kauf angeboten wird, das der Hechtwirt David Wolf in Pacht bewirtschaftet. Rothacker will auf dem Grundstück am Gerberbach eine Schleifmühle bauen zur Verbesserung seines Betriebs als Schlosser. Der Stadtrat vertagt die Entscheidung über Rothackers Eingabe, um sich einen Eindruck vor Ort zu verschaffen. Rothackers Eingabe wird danach aber nicht mehr vor dem Rat behandelt, der Plan kommt nicht zur Ausführung, von einer Schleifmühle beim Küfertörle findet sich nichts in anderen Unterlagen.

Von der Existenz einer anderen Schleifmühle, wie Rothacker in seinem Gesuch erwähnt, ist nichts Genaues bekannt. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine Mühle im Schafhauser Tal, die neben anderen Funktionen auch einen Schleifgang hatte.

Die ins Stadtarchiv übernommenen schriftlichen Unterlagen der Verwaltung werden nach ihrer äußeren Form und nach ihrem Entstehungszusammenhang (bzw. nach ihrer Ämterherkunft) unterschieden in die Hauptbereiche Urkunden, Bände, Rechnungen und Akten. Die Akten wiederum werden in der zur Zeit ihrer Entstehung gültigen Aktenordnung übernommen und in dieser Ordnung im Archiv verzeichnet. So gibt es allein für die Akten Weil der Stadts vier Aktenschichten, die sich zeitlich zwar geringfügig überschneiden, grob aber in 4 Epochen einteilen lassen. Die früheste Aktenschicht 1 (17. Jh. bis etwa 1928) ist weitgehend ungeordnet, die späteren Aktenepochen sind nach Aktenplan systematisch geordnet.


Transkription[1]:

„Dem Königlich Hochlöblichen Oberamt und Wohllöblichen Stadtgericht zu Weil
Es soll vorderist Augenschein genommen und der Befund dem Stadtgericht referirt werden. Weil den 3. Mai (180)6[2]

[1] Buchstabengetreue Umschrift. Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung  sowie Satzzeichensetzung nach heutigem Gebrauch; allgemein verständliche Abkürzungen und Konsonantenverdoppelungen ausgeschrieben.
[2] Beschluss des Stadtrats nach Verlesen der Eingabe (Bearbeitungsvermerk auf dem Adressfeld des Briefs)


Weil, den 18.ten April 1806
Königlich Hochlöbliches Oberamt und Wohllöbliches Stadtgericht!
Weil, den 18. April 1806
 
Ferdinand Rothakker, Burger und Schlosser dahier, bittet gehorsamst ihme hochgeneigst zu gestatten außerhalb dem Kieferthörlen an den Kanal, welcher in die Gerberbach fliest, eine Schleifmühle zu errichten und ihme zu diesem Behuf denjenigen Plaz und Rahme, welchen gegenwärtig David Wolf, Bierwirth im Bestand hat, käuflich zu überlassen.
 
Diesem Königlich Hochlöblichen Oberamt und Wohllöblichen Stadtgericht ist es zuvor schon bekannt, wie übel hiesige Stadt mit der gegenwärtigen Schleifmühle des hiesigen Tucherhandwerks versehen ist, entweder sind schlechte Schleiffer auf derselben, wie das nuerlich der Fall war, oder es kommt ein geschikter Schleiffer dahin, so bleibt er nicht, weil das Werk nichts taugt.
Dies die Ursache, warum diejenige hiesige Handwerksleute, welches eines Schleiffers


bedürffen, ihre Waare auswärts mit gröseren Kosten schleiffen lassen und darmit das Geld ausser Lands tragen, oder aber die Ferttigung derley Arbeit gar unterlassen müßen.
Diesen Mangel empfindet vorzüglich der Schlosser, dessen bessere Arbeiten der Schleiffe und Politur unterworffen sind, und welcher ohne solche die profitablere Selbstferttigung mancher Waare unterlassen und solche von andern Meistern und Fabriken verschreiben mus.
Diese Betrachtung beranlasste bey mir den Entschluß, mit hochgeneigter Genehmigung der Obrigkeit eine Schleifmühle, welcher in die Gerberbach fliest, zu errichten. Durch dieses mein Vorhaben und dessen Realißirung würde sogar niemand etwas verlieren, dass vielmehr diejenige, welche dieses Wasser nach mir benuzen und Werker an solchem und der Gerberbach haben, dadurch den Vortheil hätten, dass das Wasser sorgfältig aufgefasst und damit zum Vortheil jener vermehrt würde.
Die gemeine Stadt hätte den Vortheil, dass hinkünftig der dortige Kanal von mir unterhalten würde, da ihn unterdessen die Stadt mit Kosten unterhalten hat.
Da ich zu Ausführung dieses meines Plans einigen Plaz nöthig habe, so ersuche ich ein Königlich


Hochlöbliches Oberamt und Wohllöbliches Stadtgericht mir diejenige Rame und Plaz käuflich zu überlassen, welche gegenwärtig David Wolff, Bierwirth, im Bestand übernommen hat.
Da diese Schleiffe nicht allein mir sondern auch manchem Mitbürger Vortheil gewähren und damit zu Verbessering des hiesigen Nahrungsstandes allerdings beitragen mus, so getröste ich mich hochgeneigter Willfahr und beharre mit gröstem Respeckt
Eines Königlich Hochlöblichen Oberamts und Wohllöblichen Stadtgerichts
Ganz gehorsamster Bürger und Schlossmeister zu Weilderstadt
Ferdinand Rottacker
 
Conc[epit][1] Stadtschreiberey Weil“

[1] Hat konzipiert (Schreiben wurde von der Stadtschreiberei aufgesetzt)