Bericht aus dem Gemeinderat vom 15. September 2020

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Juli 2020 wurde folgender Beschluss gefasst, der öffentlich bekanntzugeben ist:
    Die Stadtverwaltung wurde ermächtigt, die Gewerberäume „Frisör“ und „Reisebüro“ im Gebäude Viehmarktplatz 3 in Weil der Stadt zu veräußern.
     

  2. Bebauungsplan „Quartier Poststraße/Römerweg“, Weil der Stadt
    Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier Poststraße/Römerweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
    Weiterhin hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Quartier Poststraße/Römerweg“, Gemarkung Weil der Stadt, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie Begründung, alle mit Stand vom 01.09.2020 zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
     

  3. Neugestaltung des Marktplatzes Weil der Stadt
    - Vergabe der Frei- und Verkehrsanlagen
    Firma Eurovia, NL Stuttgart zum Preis von 1.761.000,73 € einschl. 19 % Mwst.
     

  4. Mittelanmeldung für die Städtebauförderung 2021
    Vom Sachvortrag der Verwaltung sowie den ergänzenden mündlichen Erläuterungen wurde Kenntnis genommen und die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstockungsantrag wie vorgestellt auf den Weg zu bringen.
     

  5. Entscheidung über die Beförsterung des Stadtwaldes und des Holzverkaufs
    Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Stadt Weil der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Verträge mit dem Landratsamt auflösen wird und einen eigenen kommunalen Förster einstellen wird. Eine Entscheidung über den Holzverkauf wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.
     

  6. Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke
    Der Gemeinderat stimmte der geänderten Punkteverteilung bei den Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke mit einer Stärkung des sozialen Kriteriums Kinder zu.
     

  7. Annahme von Spenden
    Es waren keine Spenden anzunehmen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt