Bericht aus dem Gemeinderat vom 24. März 2020

Bericht aus der Sitzung

  1. Nachrücken von Frau Silvia Tanczos-Lückge in den Gemeinderat für Stadtrat Josef Weber
    - Feststellung gemäß § 29 Gemeindeordnung

    Es wurde festgestellt, dass bei Frau Silvia Tanczos-Lückge kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Absatz 1 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegt.
     
  2. Neubesetzung der Ausschüsse und Gremien des Gemeinderates
    Im Wege der Einigung wurden die Ausschüsse und Gremien des Gemeinderates neu besetzt.
     
  3. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18. Februar 2020 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben sind:

    Schulzentrum Jahnstraße
    - Vorstellung Maßnahmen und Vorgehensplan mit Grobkostenmatrix
    1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Grundlagen zur Erstellung einer konkreten Bedarfsplanung, wie z. B. pädagogische Konzepte, Brandschutzanalyse, Schadstoffanalyse und gegebenenfalls weitere erforderliche Gutachten bereitzustellen.   
    2.    Die Verwaltung wird gegebenenfalls ermächtigt, mit dem Büro Wolfram Management GmbH, Industriestraße 5, Stuttgart in Verhandlungen zur Beauftragung der Phase 0 – einer detaillierten Bedarfsplanung mit belastbarer Kostenschätzung, in der bereits Leistungen der Phasen Grundlagenermittlung und Vorentwurf mit erarbeitet werden –für das Schulzentrum zu treten. Die bereits erbrachten Leistungen werden dann in einer späteren Honorarermittlung berücksichtigt.
    3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen groben Terminplan für eine Realisierung der einzelnen Bauabschnitte mit Blick auf die Darstellbarkeit im städtischen Haushalt zu prüfen. Darüber hinaus sind mögliche Förderkulissen zu prüfen und mit den Bewilligungsstellen, mit Blick auf realistische Förderanteile, Gespräche zu führen.
     
  4. Ausweitung der Buslinie X74 Weil der Stadt – Magstadt – Stuttgart-Vaihingen (Universität)
    -Anschubfinanzierung

    Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ausweitung der Buslinie X74 mit einer Anschubfinanzierung seitens der Stadt Weil für die nächsten drei Jahre mit maximal 10.000 € pro Jahr zu unterstützen, sofern sich auch die Gemeinde Magstadt und der Landkreis Böblingen entsprechend finanziell beteiligen.
     
  5. Gründung des Zweckverbands Klärschlammverwertung Böblingen (KBB) – Beschlussfassung über den Beitritt in den Zweckverband
    1.    Der Gemeinderat stimmte der Gründung des Zweckverbandes Klärschlammverwertung Böblingen (KBB) sowie dem Beitritt der Stadt Weil der Stadt in den Zweckverband durch Vereinbarung der Verbandsatzung zu. Diese Zustimmung gilt ausdrücklich unabhängig von einer etwaigen späteren Veränderung des Mitgliederbestands des Zweckverbands.
    2.    Der Vertreter der Stadt Weil der Stadt in der Verbandsversammlung des  Zweckverbands KBB und dessen Verhinderungsstellvertreter werden ermächtigt, in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands KBB allen für die Aufnahme der satzungsmäßigen Aufgaben des Zweckverbands erforderlichen Entscheidungen zuzustimmen. Hierzu zählen insbesondere:
    a)    die Bevollmächtigung der Organe des Zweckverbands KBB zum Vollzug aller zum Beitritt des Zweckverbands zum Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen (RBB) erforderlichen Schritte;
    b)    die Zustimmung zur der Übertragung der Aufgaben nach § 3 Abs. 1 der Verbandssatzung an den Zweckverband RBB;
    c)    die Zustimmung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbands KBB für das Jahr 2020 einschließlich Ermächtigungen zur Kreditaufnahme;
    d)    die Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband KBB und dem Zweckverband RBB nach § 3 Abs. 3 der Verbandssatzung.
     
  6. Flächennutzungsplanänderung „Neuwiesen Erweiterung“, Gemarkung Hausen
    - Aufstellungsbeschluss
    - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    Der Gemeinderat hat die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Neuwiesen Erweiterung“, Gemarkung Hausen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung „Neuwiesen Erweiterung“ vom 11.03.2020.
    Der Gemeinderat billigte den Änderungsvorentwurf vom 11.03.2020 und hat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
     
  7. Bebauungsplan „Neuwiesen Erweiterung“, Gemarkung Hausen
    - Aufstellungsbeschluss

    Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuwiesen     Erweiterung“, Gemarkung Hausen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem Lageplan vom 13.01.2020.
     

  8. Vergabe der Fensterfassade an der Werkrealschule, Friedhofstraße 9 in Weil der Stadt – Merklingen II. Bauabschnitt
    Fenstersanierungsarbeiten Werkrealschule in Merklingen, Firma Jourdan Fensterbau, Althengstett zu 171.315,73 €.
     

  9. Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage
    - Erlass einer Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 10.05.2020 und am Sonntag, den 27.09.2020

    Die vorgeschlagene Satzung wurde erlassen.
     

  10. Nutzungsvertrag mit dem Heimatkreis Merklingen e.V.
    - Beschluss über die Verlängerung

    Der Verlängerung des bestehenden Nutzungsvertrags vom 20.08.1996 mit dem Heimatkreis Merklingen e.V. über das Gebäude Kirchplatz 4 bis zum 31.12.2045 wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit dem Vollzug beauftragt.
     

  11. Bürgermeisterwahl 2020
    - Beschluss über den Zeitpunkt der Wahl

    Die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters erfolgt am Sonntag, den 2. August 2020. Eine eventuelle erforderliche Neuwahl wird am Sonntag, den 16. August 2020, durchgeführt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
     

  12. Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Weil der Stadt am 2. August 2020 bzw. 16. August 2020
    Die vorgeschlagene Stellenausschreibung wird am Freitag, den 24.04.2020, im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Stellenanzeige und die Wahlbekanntmachung werden in der darauffolgenden Ausgabe des Mitteilungsblattes ebenfalls abgedruckt.
    Das Ende der Einreichungsfrist für die Wahl am 02.08.2020 wird auf Montag, den 06.07.2020, 18:00 Uhr, festgesetzt. Für eine etwaige Neuwahl wird das Ende der Einreichungsfrist auf Mittwoch, den 05.08.2020, 18:00 Uhr, festgelegt.

    Der Gemeinderat bestellte den Gemeindewahlausschuss in folgender Besetzung:

    - Vorsitzender:                Thilo Schreiber
    - Stv. Vorsitzender:         Jürgen Brändle
    - 1. Beisitzer:                  Dr. Michael Hofbauer       
       mit Stv. Beisitzer:         Florian Scharpf
    - 2. Beisitzerin:               Dr. Antonia Hildebrand     
      mit Stv. Beisitzerin:       Sabine Holmgeirsson
    - 3. Beisitzer:                  Jürgen Widmann              
      mit Stv. Beisitzer:          Michael Borger
    - 4. Beisitzerin:               Cornelia Schmalz             
       mit Stv. Beisitzerin:      Silvia Tanczos-Lückge

    Die im Redaktionsstatut für das Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt festgelegte Regelung, dass Wahlanzeigen nur innerhalb von sechs Wochen vor einer Wahl veröffentlicht werden dürfen, wird für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 02.08.2020 bzw. 16.08.2020 aufgehoben.
     

  13. Annahme von Spenden
    Die in der Tischvorlage aufgeführten Spenden vom 18.02.2020 bis zum 23.03.2020 wurden angenommen.
     

  14. Erstellung einer 2-geschossigen Containerwohnanlage in WdS, Benzstr. 5 
    - Änderung des Baubeschlusses vom 24.09.2019
    - Auftragsvergabe für Ab- und Wiederaufbau

    Der Baubeschluss vom 24.09.2019 zum Bau einer 3-geschossigen Containerwohnanlage wurde geändert. Die Anlage soll in 2-geschossiger Bauweise analog der jetzigen Form wieder aufgebaut werden.
    Die Arbeiten zur kompletten Demontage der bestehenden Anlage in Weil im Schönbuch und zum schlüsselfertigen Wiederaufbau in der Benzstr. 5, wurden an die Fa. Stäbler (WdS) auf Grundlage ihres Pauschalangebots vom 11.03.2020 zum Preis von 467.455,80 € brutto vergeben.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt