Bericht aus dem Gemeinderat vom 24. Mai 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. April 2022 wurde folgender Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist:

    Kauf von Ökopunkten
    - Beschlussfassung

    Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 275.000 Ökopunkte von einem Anbieter zu erwerben.
     

  2. Vergabe der Architekten-/ Ingenieurleistung Sanierung Stadtmauer 2. Bauabschnitt, Bereich R7-R9
    Bei 20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Architekten-/ Ingenieurleistungen für die Sanierungsmaßnahme der Stadtmauer (2. Bauabschnitt, Bereich R7-9) zu einem Preis von 108.252,52€ an das Büro strebewerk. Architekten GmbH vergeben.
     

  3. Sanierung der Fachschaftsräume und Klassenzimmer am Johannes-Kepler-Gymnasium
    - Auftragsvergabe Bodenleger

    Der Gemeinderat hat einstimmig die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zu einer Bruttovergabesumme von 65.599,76 € an die Firma Raumstudio Falter GmbH & Co. KG aus Fellbach vergeben.
     

  4. Sozialstation Weil der Stadt gGmbH
    - Umstrukturierung, Beschlussfassung

    Nach erfolgter Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss und im Gemeinderat hat der Gemeinderat einstimmig die grundsätzliche Zustimmung zu der vorgesehenen Umstrukturierung der Sozialstation Weil der Stadt gGmbH erteilt und die Stadtverwaltung mit weiteren Verhandlungen in diesem Sinne beauftragt.
     

  5. Einsatz einer "City-Streife" in Weil der Stadt
    - Grundsatzbeschluss und weiteres Vorgehen

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Einsatz einer City-Streife vorzubereiten und umzusetzen. Ferner hat er die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag für 2022 abzuschließen.
     

  6. Einrichtung einer MTB-Downhill-Strecke in Schafhausen
     - Beschlussfassung

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde vonseiten der Verwaltung abgesetzt. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes ist für die Gemeinderatssitzung am 28. Juni 2022 geplant.
     

  7. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet "Südlich der Schwarzwaldstraße I"
    - Festlegung von Definitionen und Ermächtigung der Verwaltung

    Der Gemeinderat hat einstimmig die Vorschläge der zu den Grundsatzentscheidungen zur Punktevergabe und zu den Definitionen der Begrifflichkeiten für die Einzelfallentscheidung in den Kriterien a) bis e) mit Ausnahme der Definition zur anteiligen Vergabe der Punkte für die Sonderwohnformen* in der vorgeschlagenen Form beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, eine Überprüfung der eingegangenen Bauplatzbewerbungen dahingehend vorzunehmen, ob die Voraussetzungen für eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats nach den Kriterien a) bis f) aus Sicht der Verwaltung gegeben sind. Weiterhin hat er die Verwaltung ermächtigt, diejenigen Bauplatzbewerbungen, bei denen die Überprüfung nach Auffassung der Verwaltung ergeben hat, dass die Voraussetzungen für eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderats nicht gegeben sind, dem Gemeinderat nicht zur Entscheidung vorzulegen.

    * Folgende in der Sitzungsvorlage 2022/088 dargestellte Definition (Seite 2 unten und Seite 3 oben) wurde von der Verwaltung im Verlauf der Sitzung zurückgenommen:

    Die Punkte für die Sonderwohnformen können anteilig vergeben werden, wenn das geplante Objekt nur teilweise als Sonderwohnform genutzt werden soll. So könnte z.B. ein Bewerber ein 2-Familien-Haus bauen, und davon eine Wohneinheit für „Seniorenwohnen“ vorsehen. Bei solchen Bewerbungen sollte nur der dem Verhältnis der voraussichtlichen Wohnfläche der Sonderwohnform zur voraussichtlichen Gesamtwohnfläche des Objekts entfallende Anteil der möglichen Punkte vergeben werden.

    Diese Definition wurde folglich nicht beschlossen.
     

  8. Festlegung eines dritten verkaufsoffenen Sonntages
    - Erlass einer Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 10.07.2022

    Bei 16 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat den in der Sitzung vorgelegten Entwurf einer Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 10.07.2022, beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
     

  9. Einziehung von Verkehrsflächen
    - Flst. 4932, Gemarkung Merklingen und Flst. 808, Gemarkung Hausen

    Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Verkehrsflächen, Teilflächen von Flst. 4932, Beethovenstraße, Gemarkung Merklingen und Flst. 808, Rotstraße, Gemarkung Hausen, gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen) werden.
     

  10. Bebauungsplan Siemensstraße und Änderung des Flächennutzungsplans
    - Entwurf und Offenlage

    Bei 17 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Behandlung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen zum Bebauungsplan, den örtlichen Bauvorschriften und der Änderung des Flächennutzungsplans „Siemensstraße“, Gemarkung Weil der Stadt (jeweils § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1.BauGB) auf Grundlage der vorläufigen Abwägungsvorschläge (Anlagen 1 und 2 der Sitzungsvorlage 2022/092) beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat bei gleichem Stimmverhältnis die Entwürfe des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Änderung des Flächennutzungsplans „Siemensstraße“, Gemarkung Weil der Stadt bestehend aus den Planzeichnungen (zeichnerischen Festsetzungen), textlichen Festsetzungen und den Begründungen mit Umweltbericht mit allen Anlagen. (Anlage 3 fort folgende, Stand 06.05.2022 sowie die im Verlauf der Sitzung vorgestellten redaktionellen Änderungen der Anlagen 5 und 6*) beschlossen. Schließlich hat der Gemeinderat bei 17 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen mit den Entwürfen des Bebauungsplans, den örtlichen Bauvorschriften und der Flächennutzungsplanänderung „Siemensstraße“, Gemarkung Weil der Stadt, beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    * Im Verlauf der Sitzung wurden von der Verwaltung folgende redaktionelle Änderungen der Anlagen 5 (Bebauungsplan „Siemensstraße“ Planzeichnung) und 6 (Bebauungsplan „Siemensstraße“ Textliche Festsetzungen) vorgestellt:

    Redaktionelle Änderungen der Anlage 5 (Bebauungsplan „Siemensstraße“ Planzeichnung)

    - Ergänzung in der Zeichenerklärung: Sondergebietsfläche, die der Bepflanzung dient
    - Erweiterung der Baugrenze um bis zu 0,5 m
    - Festsetzung von Verkehrsfläche soll ohne Unterscheidung z. B. in Gehweg erfolgen

    Redaktionelle Änderungen der Anlage 6 (Bebauungsplan „Siemensstraße“ Textliche Festsetzungen)
    - Auf S. 1 (I. Planungsrechtliche Festsetzungen, 1.1. „Sonstiges Sondergebiet 1“): Änderung der Textpassage von „Zulässig ist großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel einschließlich branchenüblicher Randsortimente. Die zulässige Verkaufsfläche beträgt insgesamt maximal 1.200 m² zuzüglich einer Entwicklungsreserve von 10%).“ in „Zulässig ist großflächiger Lebensmittel-Einzelhandel einschließlich branchenüblicher Randsortimente. Die zulässige Verkaufsfläche beträgt insgesamt maximal 1.200 m².“.
    - Auf S. 1 (I. Planungsrechtliche Festsetzungen, 1.1. Beschränkungen des Sortiments): Änderung der Textpassage von „Für die Baugebiete "Sonstiges Sondergebiet 1" und "Sonstiges Sondergebiet 1" dürfen außer des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke sowie Drogerieartikel; sonstige Waren bzw. nur als Nebensortiment auf nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche angeboten werden.“ in „Für die Baugebiete "Sonstiges Sondergebiet 1" und "Sonstiges Sondergebiet 2" dürfen außer des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke sowie Drogerieartikel; sonstige Waren bzw. nur als Nebensortiment auf nicht mehr als 10 % der Verkaufsfläche angeboten werden.“.
    - Auf S. 3 (I. Planungsrechtliche Festsetzungen, 8 Beschränkungen des Sortiments): Änderung der Textpassage von „Für die Bauflächen "Sonstiges Sondergebiet 1" und "Sonstiges Sondergebiet 1" “ in „Für die Bauflächen "Sonstiges Sondergebiet 1" und "Sonstiges Sondergebiet 2" “.
    - Auf S. 2 (I. Planungsrechtliche Festsetzungen, 5 Geh- Fahr und Leitungsrechte (§ 9 (1) 21 BauGB)): Streichung der Textpassage „gr 1, fr1 = Geh - und Fahrrecht zugunsten des Eigentümers Flrst. 3840/1 und Rechtsnachfolgern. Die im Planteil dargestellte Lage des Geh-, Fahr,- und Leitungsrechtes kann im Baugenehmigungsverfahren abweichend von der Plandarstellung genehmigt werden “.
     

  11. Annahme von Spenden
    Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 26.04.2022 bis zum 23.05.2022 eingegangenen Spenden angenommen.

 

Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt