Bericht aus dem Gemeinderat vom 25. April 2023

Bericht aus der Sitzung

  1. Fehlerhafte Sitzzuweisung im Gemeinderat
    - Aufhebung der Sitzzuweisung von Herrn Friedhelm Brinkmann auf den regulären Sitz von Herrn Steffen Rüger
    - Aufhebung der Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, und 11 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023

    Der Gemeinderat hat zur Kenntnis genommen, dass die am 28.02.2023 erfolgte Sitzzuweisung von Herrn Friedhelm Brinkmann auf den regulären Sitz von Herrn Steffen Rüger im Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt nach § 121 Absatz 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von der Kommunalaufsicht beanstandet wurde. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig die Sitzzuweisung von Herrn Brinkmann auf den regulären Sitz von Herrn Rüger vom 28.02.2023 aufgehoben. Schließlich hat der Gemeinderat einstimmig die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, und 11 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.02.2023 aufgehoben.
     

  2. Korrektur der Sitzzuweisung im Gemeinderat
    - Zuweisung von Herrn Stefan Kunze auf den regulären Sitz von Herrn Steffen Rüger

    Der Gemeinderat hat einstimmig den regulären Sitz von Herrn Steffen Rüger im Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt Stadtrat Stefan Kunze zugewiesen.
     

  3. Nachrücken von Herrn Wolfgang Fischer in den Gemeinderat
    - Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 29 Gemeindeordnung
    - Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß § 16 Gemeindeordnung

    Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Herrn Wolfgang Fischer kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt vorliegt. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig festgestellt, dass bei Herrn Wolfgang Fischer, Jahrgang 1953, ein wichtiger Grund gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 6 GemO vorliegt, um die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Weil der Stadt abzulehnen.
     

  4. Nachrücken von Herrn Friedhelm Brinkmann in den Gemeinderat
    - Feststellung von Hinderungsgründen gemäß § 29 Gemeindeordnung und Verpflichtung

    Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass bei Herrn Friedhelm Brinkmann kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt vorliegt.
     

  5. Neubesetzung der Ausschüsse und Gremien des Gemeinderates

    Die Ausschüsse und Gremien des Gemeinderates wurden einstimmig im Wege der Einigung nach der Anlage 1 neu besetzt.

    Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2032/038/1.
     

  6. Nachbestellung Gutachter in den Gemeinsamen Gutachterausschuss Weil der Stadt / Aidlingen / Grafenau
    - Beschluss

    Einstimmig hat der Gemeinderat gemäß § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses (GGA) zwischen den Kommunen Weil der Stadt, Aidlingen und Grafenau Herrn Friedhelm Brinkmann bis zum 31.12.2023 zum ehrenamtlichen Gutachter des gemeinsamen Gutachterausschusses bestellt.
     

  7. Vergabe der Projektmanagementleistungen zum Bau des 1. Bauabschnitts (Grundschule) Schulcampus Jahnstraße in Weil der Stadt
    - Beschluss

    Bei 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Vergabe der Projektmanagementleistungen (Projektsteuerung und Projektleitung) der Stufen 1-3 gemäß AHO für die Planungsphase des ersten Bauabschnitts (Grundschule) des Schulcampus Jahnstraße zur Bruttohonorarsumme von 253.470,00 € an die Wolfram GmbH & Co. KG, Stuttgart, zugestimmt.
     

  8. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) für das städtische Entwicklungs- und Nutzungskonzept Schulstandort Hofmauerstraße/Ecke Obere Talstraße im Teilort Merklingen
    -Beschlussfassung

    Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Schulstandort Hofmauerstraße/Ecke Obere Talstraße im Teilort Merklingen hat der Gemeinderat bei 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gemäß Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 4 der GemO für Baden-Württemberg beschlossen.

    Die im Beschluss genannte Anlage bezieht sich auf die Sitzungsvorlage 2023/037/1.
     

  9. Jagdverpachtung Eigenjagdbezirk Fahrenwald 2022-2031
    -Ausscheiden und Eintreten eines Pächters

    Bei 20 Ja-Stimmen und 4 Enthaltung hat der Gemeinderat zugestimmt, dass Herr Stefan Sieber zum 31.03.2023 als Pächter aus dem Jagdpachtvertrag über den städtischen Eigenjagdbezirk „Fahrenwald“ entlassen wird. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat ferner zugestimmt, dass Herr Dr. Sebastian Stanger zum 01.04.2023 in den bestehenden Jagdpachtvertrag über den städtischen Eigenjagdbezirk „Fahrenwald“ als Mitpächter aufgenommen wird.
     

  10. Baugebiet "Häugern-Nord"
    - Verlängerung des städtebaulichen Vertrags mit der KE


    Bei 14 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung bevollmächtigt, den bestehenden städtebaulichen Vertrag mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH zur Erschließung des Baugebiets „Häugern-Nord“ vom 27.09.2018 um drei Jahre bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
     

  11. Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
    - Sperrung der Stuttgarter Straße an Wochenenden

    Bei 16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, dass für den Zeitraum der Freischanksaison, ab 6. Mai 2023 bis längstens zum 2. Oktober 2023, die Stuttgarter Straße zwischen der Kreuzung Kapuzinergasse/Stuttgarter Straße und dem Marktplatz jeweils zwischen Samstagmittag ab 14:00 Uhr und Montagmorgen für Autos gesperrt wird.
     

  12. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28. März 2023 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  13. Auswechslung von Kanal und Wasserleitung im Quellenweg in Merklingen
    - Vergabe der Bauleistungen

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Tiefbauarbeiten (Auswechslung von Kanal und Wasserleitung) im Quellenweg in Merklingen werden an die Fa. Wiesmüller GmbH, Böblingen, zum Bruttoangebotspreis von 412.867,30 € vergeben.
     

  14. Jagdverpachtung Jagdbogen Nr. 1 Weil der Stadt-West 2022-2031
    - Ausscheiden eines Mitpächters

    Der Gemeinderat hat einheitlich zugestimmt, dass Herr Klaus Ziegerer zum 30.04.2023 als Mitpächter aus dem Jagdpachtvertrag über den Jagdbogen Nr. 1 Weil der Stadt-West entlassen wird.
     

  15. Einziehung von Verkehrsflächen - Flst. 4219 und 4278, Gemarkung Weil der Stadt, Flst. 70/2 und 70/3, Gemarkung Merklingen, Flst. 44 und 44/2, Gemarkung Münklingen und Flst. 62, Gemarkung Schafhausen
    - Beschlussfassung über die Einziehung

    Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Verkehrsflächen, Teilflächen von Flste. 4219 und 4278, Gemarkung Weil der Stadt, Flste. 70/2 und 70/3, Gemarkung Merklingen, Flste. 44 und 44/2, Gemarkung Münklingen, werden gemäß § 7 Straßengesetz (StrG) dem öffentlichen Verkehr entzogen (eingezogen) werden.

    Die Entscheidung über das Flst. 62, Gemarkung Schafhausen, wurde vor der Beschlussfassung vonseiten der Verwaltung zurückgezogen.
     

  16. Rohrleitungsbau 2023 des Städtischen Wasserwerks
    - Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Aufhebung der Ausschreibung

    Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen.
     

  17. Bebauungsplanentwurf "Hornbergstraße" Gemarkung Schafhausen
    im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB (Baugesetzbuch)
    - Aufstellungsbeschluss
    - Beschluss zur Durchführung der Offenlage

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hornbergstraße“ Gemarkung Schafhausen und der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO (Landesbauordnung) mit dem Geltungsbereich der Anlage 1.

    2. Ferner billigt der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) und der textlichen Festsetzungen mit Örtliche Bauvorschriften (Anlage 3) sowie der Begründung (Anlage 4), alle mit Stand vom 13.04.2023, und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
     

  18. Forsteinrichtung 2023 - 2032 für den Stadtwald Weil der Stadt
    - Beschluss

    Bei 24 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Forsteinrichtung 2023 bis 2032 für den Stadtwald Weil der Stadt mit einem reduzierten Hiebsatz für den Stadtwald in Höhe von 6.000 Erntefestmetern pro Jahr (60.000 EFm in der Dekade) beschlossen.
     

  19. Annahme von Spenden

    Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 31.01.2023 bis zum 24.04.2023 eingegangenen Spenden angenommen.

 

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Redaktion

Stadt Weil der Stadt