Bericht aus dem Gemeinderat vom 25. Januar 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Dezember 2021 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  2. Erweiterung Kindergarten "Rappelkiste" Burgunderstraße 42
    - Vergabe Rohbauarbeiten

    Bei 21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Rohbauarbeiten für die Erweiterung des Kindergartens Rappelkiste an die Bauunternehmung Sklarski GmbH & Co. KG, Böblingen, zu einer Bruttovergabesumme von 202.276,50 € vergeben.
     

  3. Lärmaktionsplan Stadt Weil der Stadt
    - Beschlussfassung

    Der Gemeinderat hat bei 22 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen unter Abwägung der eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen entsprechend der Synopse (Abwägungstabelle, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage) den Lärmaktionsplan in der vorgelegten Fassung beschlossen.
     

  4. Sachstandsbericht zur Flüchtlingsaufnahme
    Einmütig hat der Gemeinderat vom Sachstand Kenntnis genommen.
     

  5. "Neuwiesen Erweiterung"- Entwurf und Beteiligung zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
    - Beschluss

    Bei 26 Ja-Stimmen und einer Enthaltung hat der Gemeinderat die Behandlung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen zum Bebauungsplan, den örtlichen Bauvorschriften und der Flächennutzungsplanänderung „Neuwiesen Erweiterung“ (jeweils § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1.BauGB auf Grundlage der Abwägungsvorschläge (dargestellt in den Anlagen zur Sitzungsvorlage - 1. zu Bebauungsplan, 2.zu Flächennutzungsplanänderung)) beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat bei 26 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die auf Grundlage der aufgeführten Abwägungsvorschläge erstellten Entwürfe des Bebauungsplans, der örtlichen Bauvorschriften und der Flächennutzungsplanänderung „Neuwiesen Erweiterung“, bestehend aus den Planzeichnungen (zeichnerischen Festsetzungen), textlichen Festsetzungen und den Begründungen mit Umweltbericht mit allen Anlagen(Anlagen 3 bis 14 zur Sitzungsvorlage im jeweils aufgeführten Stand. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt), beschlossen. Ferner hat der Gemeinderat bei 26 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB mit den Entwürfen des Bebauungsplans, den örtlichen Bauvorschriften und der Flächennutzungsplanänderung „Neuwiesen Erweiterung“ durchzuführen. Schließlich hat der Gemeinderat bei gleichem Stimmverhältnis zur Kenntnis genommen, dass der Verkauf eines entsprechend dem Planungsstand des Bebauungsplans nicht mehr für öffentliche Zwecke benötigten Teilstückes des im Eigentum der Stadt Weil der Stadt befindlichen Flurstücks 1681 (Gem. Hausen) an den privaten Eigentümer der Flächen im Plangebiet im weiteren Verfahrensablauf vorbereitet wird und dass zu den voraussichtlich von der Stadt Weil der Stadt einzubringenden rd. 120.000 Ökopunkten mit dem privaten Eigentümer der Flächen im Plangebiet ein Vertrag über den Kostenausgleich vorbereitet wird.
     

  6. Bebauungsplan “Quartier Poststraße/Römerweg”
    - Abwägung und Satzung

    Der Gemeinderat hat bei 25 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und gemäß der Abwägungsempfehlung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) darüber beschlossen. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat den Bebauungsplan „Quartier Poststraße/Römerweg“ in Weil der Stadt, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2) - alle mit Stand vom 11.10.2021 - als Satzung beschlossen.
     

  7. Annahme von Spenden
    Dieser Tagesordnungspunkt ist mangels eingegangener Spenden entfallen.

 

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Redaktion

Stadt Weil der Stadt