Bericht aus dem Gemeinderat vom 26. Juli 2022

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. Juni 2022 wurde folgender Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist:

    Vergabe der Bauplätze im Baugebiet "Südlich der Schwarzwaldstraße I"
    - Punktevergabe der Rubrik "Einzelfallentscheidung des Gemeinderates"

    1. Bei den vier Bewerbungen des Kriteriums a) (Arztpraxis) wird der Punktevergabe zugestimmt mit der Maßgabe, dass es sich um keine Privatpraxis, sondern einen kassenärztlichen Sitz handeln muss.

    2. Bei den 14 Bewerbungen des Kriteriums b) (Einzelhandelsgeschäft mit zentrenrelevanten Sortimenten) wird der Punktevergabe nicht zugestimmt.

    3. Bei den 14 Bewerbungen des Kriteriums c) Mehrgenerationenwohnhaus/Seniorenwohnen) wird der Punktevergabe zugestimmt.

    4. Bei den 176 Bewerbungen des Kriteriums e) (Einliegerwohnungen) wird der Punktevergabe zugestimmt.

    5. Die sieben Bewerbungen, die bei Kriterium f) angegeben haben eine Stelle als Erzieher/in bei der Stadt anzutreten, erhalten 200 Punkte.

    6. Die Bewerbung, die bei Kriterium f) die Begründung „Funktion bei der Freiwilligen Feuerwehr“ angegeben hat, erhält 200 Punkte.

    7. Die weiteren 17 Bewerbungen die Angaben bei Kriterium f) (Besonderes Interesse der Stadt) enthalten, erhalten keine Punkte.
     

  2. Polizeiliche Kriminalstatistik für die Stadt Weil der Stadt 2021
    - Fachvortrag der Polizei


    Einmütig hat der Gemeinderat vom Sachvortrag Kenntnis genommen.
     

  3. Mögliche Flurneuordnung Netzwiesen, Hausen
    - Grundsatzbeschluss

    Bei 20 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Die Stadt Weil der Stadt beantragt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, die Durchführung einer Flurneuordnung.

    2. Der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt bittet die Flurbereinigungsbehörde, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und diese über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen einer Flurneuordnung im Zusammenhang mit dem RÜB Hausen in geeigneter Weise zu informieren.

    3. Die Stadt stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.

    Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, so weit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt.

    4. Die Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist.

    5. Die Stadt stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).

    6. Die Stadt erklärt sich bereit, die in der geplanten Flurneuordnung benötigten Flächen für die gemeinschaftlichen Anlagen aus ihrem Anspruch oder durch Grunderwerb aufzubringen, um einen Landabzug zu Lasten der privaten Grundstückseigentümer zu vermeiden. Weiter übernimmt die Stadt zur Senkung der Teilnehmerbeiträge die nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens.
     

  4. Mögliche Flurneuordnung Renninger Backen, Weil der Stadt
    - Grundsatzbeschluss

    Bei 19 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Die Stadt Weil der Stadt beantragt beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, die Durchführung einer Flurneuordnung.

    2. Die Stadt stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden-, Klima- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.

    Dies gilt auch für die öffentlichen Feld- und Waldwege, so weit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt.

    3. Die Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und die Pflicht zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 1 Abs. 2 im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG). Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist.

    4. Die Stadt stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149 FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).

    5. Die Stadt verpflichtet sich, zur Sicherstellung eines ökologischen Mehrwerts 1 % der geplanten Verfahrensfläche aus ihrer Einlage bzw. durch Zukauf in der Flurneuordnung bereitzustellen. Die geplante Verfahrensfläche beträgt rd. 25 ha, 1 % hieraus umfasst rd. 0,25 ha.

    6. Die Stadt erklärt sich bereit, die in der geplanten Flurneuordnung benötigten Flächen für die gemeinschaftlichen Anlagen aus ihrem Anspruch oder durch Grunderwerb aufzubringen, um einen Landabzug zu Lasten der privaten Grundstückseigentümer zu vermeiden. Weiter übernimmt die Stadt zur Senkung der Teilnehmerbeiträge die nicht durch Zuschuss gedeckten Kosten im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens.
     

  5. Brühlwiesenpark beim Bürgerheim Weil der Stadt
    -  Vergabe Landschaftsbau- und Wegebauarbeiten


    Der Gemeinderat hat bei 14 Ja-Stimmen und 10 Enthaltungen beschlossen, die Landschafts- und Wegebauarbeiten zur Herstellung des Brühlparks BA I (Brühlwiesenpark Bürgerheim) an die Garten- und Landschaftsbaufirma Heim Grünanlagenbau GmbH, Tübingen, zu einer Bruttovergabesumme von 1.231.289,67 € vergeben.
     

  6. Siemensstraße: Bebauungsplan und Änderung des Flächennutzungsplans
    - Eingegangene Stellungnahmen und weiteres Vorgehen
     

    Bei 17 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat die im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften sowie der Änderung des Flächennutzungsplans „Siemensstraße“ abgewogen und darüber gemäß der Abwägungsempfehlung (Anlage 1 und Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 2022/128) beschlossen. Bei gleichem Stimmverhältnis wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Erschließung abzuschließen und die Erforderlichkeit weiterer Festsetzungen zu prüfen.
     

  7. Sanierung der Fachschaftsräume und Klassenzimmer am Johannes-Kepler-Gymnasium, Bauteil 5
    - Auftragsvergabe Sonnenschutz- und Verschattungsarbeiten


    Einstimmig hat der Gemeinderat die Ausführung der Sonnenschutzarbeiten zu einer Bruttovergabesumme von 74.013,24 € an die Firma J. Paul GmbH aus Filderstadt-Bonlanden vergeben.
     

  8. Bebauungsplanänderung "Gartenhausgebiete" (GHG) und "Gartenhausgebiet II" (GHG II)  Gemarkung Merklingen
    - Aufstellungsbeschluss
    - Veränderungssperre

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der Empfehlung des Technischen Ausschusses die Aufstellung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiete 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften (GHG) sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Gartenhausgebiet II 1. Änderung“ und der örtlichen Bauvorschriften (GHG II), beide auf Gemarkung Merklingen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) jeweils im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

    Die Abgrenzung der Geltungsbereiche ergibt sich aus den Lageplänen vom 14.07.2022 (Anlage 1 und 2 zur Sitzungsvorlage 2022/129).

    2. Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB für den Geltungsbereich GHG gemäß Lageplan vom 14.07.2022 der Anlage 5 (Anlage 1 zur Satzung) als Satzung.

    3. Der Gemeinderat beschließt eine Veränderungssperre gemäß § 14 ff. BauGB für den Geltungsbereich GHG II gemäß Lageplan vom 14.07.2022 der Anlage 8 (Anlage 1 zur Satzung) als Satzung.
     

  9. Vereinbarung über die Benutzung des vereinseigenen Stadions einschließlich der leichtathletischen Anlagen der Sportvereinigung Weil der Stadt e.V.
    -Neufassung der Benutzungsvereinbarung

    Bei 22 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung hat der Gemeinderat der im Entwurf vorgelegten Neufassung einer Vereinbarung zwischen der Stadt und der Sportvereinigung Weil der Stadt e.V. über die Benutzung des vereinseigenen Stadions einschließlich der leichtathletischen Anlagen (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2022/130) zugestimmt. Die Verwaltung wurde mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
     

  10. Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
    - Vergabe

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:

    Die Essenslieferung für die Kindertageseinrichtungen Farbklecks, Merklingen, Wirbelwind, Schafhausen, und die Schülerbetreuung der Grundschule Schafhausen wird für die Dauer von zunächst einem Jahr (01.09.2022 – 31.08.2023) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG, Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,35 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen vergeben.

    1. Die Essenslieferung für die Kindertageseinrichtung Kindertreff, Weil der Stadt, wird für die Dauer von zunächst einem Jahr (01.09.2022 – 31.08.2023) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG, Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,35 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen vergeben.

    2. Die Essenslieferung für die Kinderkrippe Wichteltreff, Weil der Stadt, wird für die Dauer von zunächst einem Jahr (01.09.2022 – 31.08.2023) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG, Nürnberg, zum Nettoangebotspreis von 3,35 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen vergeben.

    3. Die Schülerverpflegung in der Mensa am Schulzentrum Weil der Stadt wird für die Dauer von zunächst einem Jahr (01.09.2022 – 31.08.2023) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG, Nürnberg, vergeben
    a) von montags bis donnerstags zu einem Nettoangebotspreis von 4,38 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen,

    b) am Freitag zu einem Nettoangebotspreis von 3,82 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen.

    4. Die Schülerverpflegung in der Mensa an der Würmtalschule Merklingen wird für die Dauer von zunächst einem Jahr (01.09.2022 – 31.08.2023) an die Fa. S-Bar Catering GmbH & Co. KG, Nürnberg, zu einem Nettoangebotspreis von 4,38 Euro (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Essen vergeben.
     

  11. Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen

    Der Gemeinderat hat einstimmig der Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen zugestimmt.
     

  12. Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt
    - Änderung des Gebührenverzeichnisses zum 01.09.2022

    Bei 19 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat das in der Sitzung vorgelegte Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 2022/127) mit Wirkung ab 1. September 2022 beschlossen. Bei gleichem Stimmverhältnis hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Entgelte für die Tagespflege für Kleinkinder (Modell TAKKI) ab 1. September 2022 an die Betreuungsgebühren für unter 3-jährige Kinder in einer Kinderkrippe entsprechend des ab 1. September 2022 gültigen Gebührenverzeichnisses angepasst werden.
     

  13. Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2022

    Der Finanzzwischenbericht wird zeitnah schriftlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
     

  14. Vergabe von Aufträgen während der Sitzungspause des Gemeinderats
    - Ermächtigung der Verwaltung


    Einstimmig hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, während der diesjährigen Sitzungssommerpause des Gemeinderats Aufträge an Bieter zu vergeben, die bei Vergaben nach den einschlägigen Vergabevorschriften das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben.
     

  15. Annahme von Spenden

    Der Gemeinderat hat einstimmig die vom 28.06.2022 bis zum 25.07.2022 eingegangenen Spenden angenommen.

 

Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt