Bericht aus dem Gemeinderat vom 26. Oktober 2021

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates

    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. September 2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben sind:

    1. Personalangelegenheiten
    - Besetzung der Stelle der Haupt- und Personalamtsleitung

    Der Gemeinderat wählt Frau Jessica Dengel zur Leiterin des Haupt- und Personalamtes ab 01.01.2022.

    2. Grundstücksangelegenheiten
    - Verkauf des Gerberhauses; Stuttgarter Straße 42, Weil der Stadt

    Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, das Gebäude Stuttgarter Straße 42 zu veräußern. Das Nebengebäude Stuttgarter Straße 42/1 soll im Eigentum der Stadt verbleiben.

    3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters
    - Verlängerung der Finanzierung des Baugebiets "Südlich der Schwarzwaldstraße"

    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Eilentscheidung des Bürgermeisters, den Finanzierungsvertrag für das Baugebiet „Südlich der Schwarzwaldstraße“ um ein Jahr zu verlängern.
     

  2. Polizeiliche Kriminalstatistik für die Stadt Weil der Stadt 2020
    - Fachvortrag EPHK Marien und EPHK Kömpf

    Einheitlich hat der Gemeinderat von der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 Kenntnis genommen.
     

  3. Weiterentwicklung der kommunalen Demokratie
    - Bürger-App und Einwohnerversammlungen

    Dieser Tagesordnungspunkt wurde vonseiten der Verwaltung zur weiteren Beratung in die nichtöffentliche Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses verwiesen. Die Beschlussfassung soll in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates erfolgen.
     

  4. Bebauungsplan “Krautgärten-West”
    - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligungen

    Bei 14 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Krautgärten-West“, Gemarkung Weil der Stadt, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Weiter hat der Gemeinderat die Vorentwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Krautgärten-West“, Gemarkung Weil der Stadt, gebilligt und beschlossen, mit diesen die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Schließlich hat der Gemeinderat beschlossen, dass mit den Beteiligten zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen ist, der u. a. gegenseitige Rechte und Pflichten sowie die Kostenübernahme regelt.
     

  5. Änderung der "Satzung der Stadt Weil der Stadt über die Höhe der zulässigen Miete für geförderten Wohnraum"
    Bei 18 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat die in der Sitzung vorgelegte Satzungsänderung über die Höhe der zulässigen Miete für öffentlich geförderte Wohnungen in Weil der Stadt mit Wirkung ab dem 01. November 2021 beschlossen.
     

  6. Mittelanmeldung für die Städtebauförderung 2022
    - Beschlussfassung

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung ermächtigt, einen Aufstockungsantrag für die im Landessanierungsprogramm (LSP) geförderte städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Marktplatz“ für das Jahr 2022 zu stellen.
     

  7. Grundschulförderklasse
    - Verlegung an die Würmtalschule ab dem Schuljahr 2021/2022

    Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Grundschulförderklasse ab dem Schuljahr 2021/2022 von der Heinrich-Steinhöwel-Schule Weil der Stadt an die Würmtalschule Merklingen verlegt wird.
     

  8. Annahme von Spenden
    Dieser Tagesordnungspunkt ist mangels eingegangener Spenden entfallen.

 

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Redaktion

Stadt Weil der Stadt