Bericht aus dem Gemeinderat vom 28. März 2023

Bericht aus der Sitzung

  1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderates
    In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2023 wurde kein Beschluss gefasst, der nach § 35 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) öffentlich bekannt zu geben ist.
     

  2. Freiwillige Feuerwehr Weil der Stadt
    -Zustimmung zur Wahl von Abteilungskommandanten und stellvertretenden Abteilungskommandanten

    Den in den Abteilungsversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Weil der Stadt erfolgten Wahlen der Abteilungskommandanten und der stellvertretenden Abteilungskommandanten wurde gemäß § 10 Abs. 13 i.V.m. § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung einstimmig zugestimmt.
     

  3. Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr
    -Vergabe

    Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst:
    1. Den Zuschlag für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ LF 10 erhält als wirtschaftlichster Bieter für die Lose 1 und 2 die Fa. Magirus GmbH, Ulm, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 106.743,- € für das Los 1 (Fahrgestell) und zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 239.544,62 € für das Los 2 (Aufbau).
    2. Den Zuschlag für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ LF 10 erhält als wirtschaftlichster Bieter für das Los 3 (feuerwehrtechnische Beladung) die Fa. Magirus GmbH, Ulm, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 108.599,66 €.
    3. Den Zuschlag für die Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges vom Typ LF 10 erhält als wirtschaftlichster Bieter für das Los 4 (funktechnische Ausstattung) die Fa. KTF Selectric GmbH, Ehningen, zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 4.272,03 €.
     

  4. Forsteinrichtung 2023 - 2032 für den Stadtwald Weil der Stadt
    - Beschluss

    Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt und wird voraussichtlich in der April-Sitzung des Gemeinderates behandelt.
     

  5. Überprüfung der Sitzverteilung im Rahmen der unechten Teilortswahl
    - Änderung der Hauptsatzung der Stadt Weil der Stadt

    Bei 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, und 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.11.2022 beschlossen.

    Durch diese Satzungsänderung wurden die Stadtteile Münklingen und Hausen im Rahmen der unechten Teilortswahl zu einem gemeinsamen Wohnbezirk zusammengelegt. Außerdem wurde die Sitzzahl des Gemeinderates von 22 Sitzen auf 24 Sitze erhöht.

    Zudem hat der Gemeinderat die Verwaltung einstimmig dazu beauftragt, bis zum 31.12.2024 die Entscheidung zur Beibehaltung oder Aufhebung der unechten Teilortswahl dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
     

  6. Zukünftiger Standort des Wochenmarktes
    - Beschlussfassung

    Bei 11 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Gemeinderat den Beschlussvorschlag ab, durch den der Wochenmarkt für einen Probelauf ab Mai 2023 bis längstens 31.10.2023 auf den Carlo-Schmid-Platz verlegt werden sollte.
     

  7. Kündigung Mietvertrag Benzstraße 5
    - Beschlussfassung

    Die Verwaltung wurde einstimmig dazu bevollmächtigt, den Mietvertrag mit dem Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises Böblingen über die Containerwohnanlage in der Benzstraße 5 zum 30.09.2023 zu kündigen.
     

  8. Erbbaurechtsverträge mit den örtlichen Vereinen
    - Beschlussfassung der künftigen Vertragsbedingungen

    Bei 18 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Stadtverwaltung bevollmächtigt, die vorgeschlagenen künftigen Vertragsbedingungen für Erbbaurechtsverträge mit den örtlichen Vereinen umzusetzen.
     

  9. Vergabe der Architektenleistungen für das Projekt Kindergartenquartier an der Kirchenburg
    - Beschluss

    Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
     

  10. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung) für das städtische Entwicklungs- und Nutzungskonzept zum Schul- und Betreuungssandort Rosensteinstraße/ Neue Straße im Teilort Schafhausen
    - Beschlussfassung

    Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Schul- und Betreuungsstandort Rosensteinstraße / Neue Straße im Teilort Schafhausen hat der Gemeinderat einstimmig die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) gem. Anlage 1 nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 4 der GemO für Baden-Württemberg beschlossen.
     

  11. Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage
    - Erlass einer Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 07.05.2023 und am Sonntag, den 24.09.2023

    Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, den 07.05.2023, und am Sonntag, den 24.09.2023, beschlossen.
     

  12. Annahme von Spenden
    Dieser Tagesordnungspunkt entfiel mangels eingegangener Spenden.

 

Den Bericht aus dem Gemeinderat finden Sie übrigens auch in unserem Ratsinformationssystem. Ebenfalls im Ratsinformationssystem können Sie die Sitzungsvorlagen sowie die dazugehörigen Anlagen abrufen.

Redaktion

Stadt Weil der Stadt