Bettelpatent zum Wiederaufbau der abgebrannten Stadtkirche vom 25. Juni 1655

Archival des Monats

Die vorliegende Urkunde ist ein Bettelpatent, mit dem die Erlaubnis erteilt wird, für den Wiederaufbau der Stadtkirche Geld zu sammeln. Der Originalurkunde in lateinischer Sprache liegt ein Begleitschreiben in deutscher Sprache an den Magistrat bei, beide Schriftstücke sind unterschrieben von Lotharius Friedrich, Bischof der Diözese Speier (1652-1675), zu der Weil der Stadt gehörte.

Quellenzusammenhang:

Die beiden Schriftstücke liegen einem Faszikel ohne Titel bei, das ausschließlich Schriftverkehr zu religiösen Angelegenheiten zwischen kirchlicher und städtischer Verwaltung enthält.

Der lateinische Text beschreibt die Katastrophe vom 30. Oktober 1648, als ein französisches Heer sechs Tage nach dem offiziellen Friedensschluss in Münster die Stadt noch angegriffen und durch Brandschatzung zerstört hat, wobei auch die Stadtkirche mit allen Nebengebäuden abgebrannt ist. Das Bettelpatent ruft zur Hilfe für die Reichsstadt auf, die sich die Unterstützung durch ihre Treue zum katholischen Glauben verdient habe.Das Siegel am Bettelpatent ist abgegangen, das Briefsiegel am Begleitschreiben ist noch erhalten.



Transkription[1]
 
„Lotharius Friederich vonn Gottes Gnaden Bischove zue Speier, Probst zue Weißenburg undt Odenheimb etc.
 
Unßrenn gn[ädigsten] Grueß zuvor, ehrsambe unndt weiße liebe Besondern. Wir haben ab nuerem ahn unnß under dato den 23. huius abgelaßnnem Schreiben neben anderem lesent vernomben, waß maßen unnß ihr uhmb ein Intercessional Schreiben ohn die jetzige päbstlich heylige unnßer allergnedigsten Vatter dieselbe zu einer Beisteur, dardurch euere in die Aschen gelegte Pfarrkirchen wiederum aufgebauet unndt erhoben werden mögte, desto ehender zubewegen ahngelangt. Gleich wie wir nuhr alß Ordinarius auch desfalß gehrn geholffen sehen mögten. Also haben wir zu Euerem Intent ein Patent ufsetzen laßen unndt auch hiemit zu dem endten außgefertiget zuschicken wollen, damit ihr auch nach begebender Gelegenheit ahnstatt der begehrten Vorschrifft ahn mehreren Orthen unndt uf waß weiß ihr selbsten ratlich befinden werdet, bedhinnen (?) möget, pleiben auch dabeneben zu günstigem Willen wohlbeigethan. Geben zu Speyer den 25.ten Junii Anno 1655
 
Lotharius Friderich B[ischof]“

[1] Buchstabengetreue Transkription, die Groß- und Kleinschreibung sowie die Zeichensetzung sind dem heutigen Gebrauch angepasst. Allgemein verständliche Abkürzungen sind ausgeschrieben, sonstige Abkürzungen und Textergänzungen erscheinen in eckigen Klammern.