Die Reichstagswahl vom 5. März 1933

Archival des Monats

Die Reichtagswahlen vom 5. März 1933 waren keine freien Wahlen mehr. Bereits zwei Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler durch Reichspräsident von Hindenburg am 30. Januar 1933 hatte Hitler den Reichstag aufgelöst und Neuwahlen ausgeschrieben.

Die Zeit bis zur Wahl war geprägt von staatlich sanktioniertem Terror von SA, SS und „Stahlhelm“ gegen die Parteien des linken Spektrums KPD und SPD. Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1833 setzte verfassungsmäßige Grundrechte außer Kraft, führende Politiker der KPD und SPD wurden verhaftet oder mussten sich in den Untergrund zurückziehen. Trotzdem verfehlte die NSDAP bei der Wahl das anvisierte Ziel der absoluten Mehrheit. KPD und SPD erreichten 12,3 und 18,3 Prozent der abgegebenen Stimmen. Die 81 Mandate der KPD wurden mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung annulliert, die SPD wurde am 22. Juni 1933 verboten, nachdem ihre Abgeordneten noch gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt hatten. Bis zum Sommer 1934 war es Hitler gelungen, die demokratische Verfassung der Weimarer Republik faktisch außer Kraft zu setzen.
Das Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933 in Weil der Stadt unterscheidet sich vom Ergebnis im ganzen Reich in manchen Punkten: bemerkenswert ist der hohe Stimmanteil der KPD, die mehr als doppelt so viel Stimmen als die SPD erreicht. Zweitstärkste Partei in Weil der Stadt ist das Zentrum, als Partei des politischen
Katholizismus für Weil der Stadt zunächst nicht verwunderlich. Die NSDAP verfehlt auch in Weil der Stadt die absolute Mehrheit und erzielt ein Ergebnis ähnlich dem im Reich. Auch die Weil der Städter waren im März 1933 stark politisiert, wie die Wahlbeteiligung von fast 79% zeigt.

Die ins Stadtarchiv übernommenen schriftlichen Unterlagen der Verwaltung werden nach ihrer äußeren Form und nach ihrem Entstehungszusammenhang (bzw. nach ihrer Ämterherkunft) unterschieden in die Hauptbereiche Urkunden, Bände, Rechnungen und Akten. Die Akten wiederum werden in der zur Zeit ihrer Entstehung gültigen Aktenordnung übernommen und in dieser Ordnung im Archiv verzeichnet. So gibt es allein für die Akten Weil der Stadts vier Aktenschichten, die sich zeitlich zwar geringfügig überschneiden, grob aber in 4 Epochen einteilen lassen:
1. Akten vor Einführung eines Aktenplans (bis etwa 1925)
2. Akten nach Flattich-Aktenplan (ab etwa 1925 bis etwa 1970, Vorakten ab etwa 1870)
3. Akten nach Boorberg-Aktenplan (ab etwa 1. 1. 1971 bis etwa 31.12.1983)
4. Akten nach Boorberg-Aktenokan neu (ab etwa 1.1.1984)
Die Akten Weil der Stadts der Epochen 2-4 sind geordnet und über den Betreff im Aktenplan benutzbar.