Einziehung von Verkehrsfläche

Öffentliche Bekanntmachungen Schafhausen

Teilfläche von Flst. Nr. 367 Gemarkung Schafhausen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, die Verkehrsfläche „Teilfläche von Flst. Nr. 367, Gemarkung Schafhausen“ einzuziehen (dem öffentlichen Verkehr zu entziehen).

Anlass für diesen Beschluss ist, dass die fraglichen Verkehrsflächen veräußert werden sollen. Die Grundstücke sind als öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich.

Dieser Beschluss kann zusammen mit den dazugehörenden Unterlagen (Lageplanskizzen) vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei der Stadtverwaltung Weil der Stadt, Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt, Stadtkämmerei, Zimmer 11, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gegen diese Allgemeinverfügung, die zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben gilt, kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Weil der Stadt, Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt, erhoben werden. Die Frist wird auch gewahrt durch Einlegung des Widerspruchs beim Landratsamt Böblingen, Parkstraße 16, 71034 Böblingen.

Weil der Stadt, 21. März 2024 gez. Walter Bürgermeister

Redaktion

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