Geburtsbriefe Weil der Stadt - Brief des Johannes Hohenstein an seine Braut Catharina Schweinbetz vom 31. August 1791

Archival des Monats

Der Brief des Johannes Hohenstein an seine Braut Catharina Schweinbetz befindet sich in einem Aktenbüschel mit Geburtsbriefen der Jahre 1655-1799. Wer als Bürger in Weil der Stadt aufgenommen werden wollte, musste einen Geburtsnachweis erbringen, in aller Regel verbunden mit einem Leumundszeugnis und dem Nachweis, dass er über ein gewisses Vermögen verfügte, eine Art polizeiliches Führungszeugnis also.

Anlass für den Ortswechsel von der Geburtsgemeinde nach Weil der Stadt war oft eine Heirat. Die geplante Heirat ist auch der Grund für den Brief des Johannes Hohenstein, mit dem er gleichzeitig den Kopulationsschein an seine Braut schickt. Der Kopulationsschein ist in diesem Fall gleichbedeutend mit der Erlaubnis seines Kommandanten, heiraten zu dürfen. Weiter teilt er mit, dass er auch in Stuttgart hätte heiraten können, er aber lieber in Weil der Stadt heiraten wollte. Wegen des bevorstehenden  Umzugs des Regiments nach Hohenheim muss nun die Hochzeit auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Um keine weitere Zeit zu verlieren bittet Hohenstein seine Braut, die nötigen und möglichen Vorbereitungen für die Hochzeit zu treffen, vor allem die nötigen Behördengänge zu unternehmen.



Transkription[1]:
 
„Stuttgardt den 31.ten August 1791
 
Liebwerdeste Catharina
 
Hier überschick ich auch den anverlangten Cupulation[2] Schein, welches ich als gerstern den 30ten August von Herrn Hauptman erhalten habe, die Zeit aber kann ich auch noch nicht bestimmen, wan ich kommen kann, weil wier noch nicht wißen, ob mir nach Hohenheim kommen, die weithere Nachtricht werde ich euch schon zu wißen machen, es ist mir gleich erlaubt worden von dem Regiment wie auch vom meinem Hauptmann, das ich mich gleich in Stutgardt cupulieren laßen terfte, weil ich es aber nicht verlangt sondern in Weilderstadt mein Verlangen gewesen ist. Meinen Hauptman wahr es sehr leid das ich nicht hab gleich gehen können. Weil es jez nicht anterst sein kann, so müßen Ihr noch Geduld tragen. Und aber die Richtigkeit könth Ihr gleich machen und an stadt meiner einen anderen erwöllen,
[1] Buchstabengetreue Umschrift, Groß- und Kleinschreibung, Zusammenschreibungen sowie Satzzeichensetzung nach heutigem Gebrauch; allgemein verständliche Abkürzungen ausgeschrieben.
[2] Kopulationsschein = Trauschein = Urkunde einer Behörde, dass der Trauung eines Paares Zeugnis



welchen Ihr an besten wollen, zu meinem Obrigkeit hingehen, alle Anzeigen machen, wo es gebreichlich ist, auch mit der Verkindung könth ihm gleich die Anstald machen, dan ich weis (nich) nicht wie lang es noch tauret, kurz oder lang. Weither weiß ich nichts mer zu schreiben und bist von mir viel tausend mahl gegrüßt, wie auch deine Vatter und Muter, auch eine tausendfäldige Begrüßung an meinen lieben Vatter und Geschwistrige. Mit diesem empfehle ich mich in Schutz Gottes und in der Absorg befohlen.
 
Johannes Hohenstein unter der herzoglichen Gardelegion von des Herrn Hauptmann von Werkamps Companie“