Seit dieser Woche gilt in der Hausener Straße und der Hauptstraße in Merklingen Tempo 30.

Warum wurde Tempo 30 eingeführt?

Grund für die Einführung ist der Lärmaktionsplan.

Das sind die wichtigsten Informationen zum Lärmaktionsplan:

  • Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, lärmempfindliche Gebiete – sogenannte Lärmschwerpunkte - zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms in diesen Gebieten aufzuzeigen. Aufgrund einer EU-Richtlinie sind die Kommunen gesetzlich verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Bei Überschreitung der Grenzwerte sind die Behörden zum Handeln verpflichtet (z. B. Einführung von Tempo 30).
  • Die erste Fassung des Lärmaktionsplans hatte der Gemeinderat Ende 2016 verabschiedet. Um der Verpflichtung, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, nachzukommen, hat der Gemeinderat Ende 2020 die Einführung von „Tempo 30“ auf zahlreichen Durchgangsstraßen im Stadtgebiet beschlossen. Da es sich auch bei diesen Straßen um klassifizierte Straßen handelt, musste die Umsetzung bei den zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) beantragt werden.

  • Im April 2021 hatte der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans förmlich beschlossen. Ende September 2021 folgte die Billigung des Entwurfs sowie der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Im November 2021 hatten Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben. In der Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2022 hat der Gemeinderat die fortgeschriebene Fassung des Lärmaktionsplans beschlossen.

Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan
 

 

Wer hat das umgesetzt?

Die beiden Straßen gehören zum klassifizierten Straßennetz (= Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). Tempo 30 wurde also nicht von der Stadtverwaltung, sondern vom Landratsamt Böblingen angeordnet und umgesetzt.

Warum wurden so viele Schilder aufgestellt?

Die Anzahl und Standorte der Schilder entsprechen den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Wurden die Auswirkungen auf den Busverkehr berücksichtigt?

Die Auswirkungen auf den ÖPNV wurden in einem Verkehrsgutachten untersucht. Das ÖPNV-Amt (Landratsamt Böblingen) wurde im Verfahren beteiligt. Nicht nur dieses Amt, sondern alle (z.B. Bürger, Behörden) konnten Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abgeben. Die einzelnen Schritte (z.B. Beginn des Verfahrens, Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss) wurden immer öffentlich im Gemeinderat behandelt.

Tempo 30 für weitere Straßen im Stadtgebiet

Die Einführung von Tempo 30 wird im Lärmaktionsplan auch für weitere Straßen im Stadtgebiet vorgeschlagen. Eine Entscheidung gibt es aber noch nicht. Da es sich auch hier um klassifizierte Straßen handelt, werden dies derzeit noch von den zuständigen Behörden geprüft.

Straßenzustand der Merklinger Ortsdurchfahrt

Übrigens: Auch zum Zustand der Ortsdurchfahrt Merklingen erreichen uns derzeit vermehrt Anfragen. Da es sich um eine Landesstraße handelt, ist auch hier das Land Baden-Württemberg für die Sanierung zuständig.

Redaktion

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