Die Stadtverwaltung hat zahlreiche Anfragen zur neuen Beschilderung des E-Center-Parkplatzes erhalten.

Deshalb hier alle Informationen auf einen Blick:

  • Der E-Center-Parkplatz ist ein Privatparkplatz und nicht im Eigentum der Stadt.
  • Während der Öffnungszeiten des E-Center gilt eine Parkzeitbeschränkung von 4 Stunden.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten gilt keine Parkzeitbeschränkung (nachts, sonntags, Feiertage). Dies gilt, entgegen der Beschilderung, ab sofort. Die Beschilderung wird in Kürze angepasst.
  • Die Parkzeitbeschränkung wurde notwendig, da zu wenig Parkplätze für die Kunden zur Verfügung standen.
  • Der Parkplatz ist nicht Teil des städtischen Parkkonzepts. Die Parkzeitbeschränkung war schon lange und unabhängig vom städtischen Parkkonzept geplant.

Diese Informationen sind mit dem E-Center abgestimmt.

 

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Informationen zu öffentlichen Parkplätzen in Weil der Stadt

Informationen zum Parkkonzept

Redaktion

Stadt Weil der Stadt