Josef Eble, Engelwirths […] über den mörderischen Anfall, so ihm in dem Simmozheimer Thal widerfahren

Archival des Monats

Der „klassische“ Archivbestand des Weiler Stadtarchivs wird zunächst nach der Provenienz (Herkunft) und dann nach der (äußeren) Form in Urkunden, Bände, Rechnungen und Akten aufgeteilt. Für den Monat Oktober soll nun ein Archival aus der Gruppe der Bände vorgestellt werden. Die Waisengerichtsprotokolle liegen für Weil der Stadt als Bände ab dem Jahr 1650 bis ins Jahr 1802/03 vor. Diese Protokolle beschreiben die Tätigkeit des so genannten Waisengerichts.

Quellenzusammenhang

 
Der „klassische“ Archivbestand des Weiler Stadtarchivs wird zunächst nach der Provenienz (Herkunft) und dann nach der (äußeren) Form in Urkunden, Bände, Rechnungen und Akten aufgeteilt.
 
Für den Monat Oktober soll nun ein Archival aus der Gruppe der Bände vorgestellt werden.
 
Die Waisengerichtsprotokolle liegen für Weil der Stadt als Bände ab dem Jahr 1650 bis ins Jahr 1802/03 vor. Diese Protokolle beschreiben die Tätigkeit des so genannten Waisengerichts. Dieses setzte sich aus gewählten Vertretern zusammen und beriet und entschied in allerlei Fragestellungen zu Nachlasssachen. Dabei verhandelte das Weil der Städter Waisengericht alle Arten der Nachlassverwaltung.
Für die Zeitspanne bis ins Jahr 1802, als Weil der Stadt nicht zum Herzogtum Württemberg gehörte sondern eine freie und unabhängige Reichsstadt war übernehmen die Waisengerichtsprotokolle hier auch die Rolle der Inventuren und Teilungen. Bei den Inventuren und Teilungen handelt es sich um eine besonders in Württemberg vorherrschende Vermögensbeschreibung die auf Grundlage des ersten bis dritten Landrechts (veröffentlicht in Württemberg in den Jahren 155, 1567 und 1610) verbindlich durchzuführen war. Dabei unterschied man in das Beibringensinventar im Falle einer Eheschließung sowie die Eventualteilung beim Tode eines Ehepartners und die Realtteilung beim Tode des verbleibenden Ehepartners.
Auch in den Reichsstädten wurden diese Inventuren und Teilungen geführt, als die reichsstädtische Zeit für Weil der Stadt mit der Mediatisierung im Jahre 1802 endete wurde fortan ausschließlich die Bezeichnung Inventuren und Teilungen verwandt. Diese werden bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 geführt und sind lückenlos erhalten.
 
Bereits in reichsstädtischen Zeiten gab es einen Zeitabschnitt in dem Inventuren und Teilungen parallel zu den Waisengerichtsprotokollen geführt wurden. Eine exakte Abgrenzung zwischen beiden Gattungen ist bislang nur schwerlich möglich. Für Merklingen zum Beispiel existieren aufgrund der Zugehörigkeit zum Herzogtum Württemberg Inventuren und Teilungen. Die in Merklingen ab 1794 bis 1900 vorliegenden Waisengerichtsprotokolle  beschäftigen sich im Unterschied zu Weil der Stadt ausschließlich mit Pflegschaften, Vormundssachen und weiteren erbrechtlichen und nachlassbezogenen Fragen.
 
Das für den Oktober 2020 ausgewählte Weiler Waisengerichtsprotokoll vom Januar 1785 lässt sich allerdings in kein Schema einordnen:  es wird weder eine Nachlass noch eine Vormundschaftssache behandelt, sondern es wird ein „Kriminalfall“ dokumentiert.
 
Mit Datum vom 27. Januar 1785 wird die Untersuchung eines nächtlichen Überfalls auf Josef Eble[1] beschrieben. Josef Eble war Gerichtsverwandter und Wirt der Gaststätte zum Engel in Weil. Besonders interessant ist dabei, dass eben jener Eble einige Jahre später bei den spektakulären Verwicklungen um den Weiler Syndicus Franz Karl von Brandt eine wichtige Rolle spielen sollte. Diese Geschichte wurde vom früheren Stadtarchivar Lothar Sigloch in einem Vortrag im Jahre 2018 eingehend dargestellt.
 
Laut eigenem Bekunden wurde Eble in Begleitung des Ritterwirts Conrad Gall[2] auf dem nächtlichen Heimweg von Simmozheim am 17. Januar 1785 überfallen und mit roher Gewalt niedergeschlagen. Dabei müssen die Angreifer sehr brutal vorgegangen sein, und Eble scheint diesen nur mit Mühe entkommen zu sein.
 
Sein Begleiter Conrad Gall versuchte wohl eher halbherzig ihn zu verteidigen. So gibt Gall an, er habe nach dem verlöschen der Fackeln nichts mehr gesehen, auch hatte er im Unterschied zu den mit „Prügeln“ bewaffneten Angreifern nur ein „Stöcklein“ zur Hand, welches auch sogleich zerbrach. Im Protokoll ist die Vernehmung des Begleiters Gall mit einem umfangreichen Fragenkatalog geschildert. Daraus geht hervor, dass Eble wohl in Simmozheim nicht gut gelitten war. Gall gibt jedoch an, keinen der Angreifer erkannt zu haben. Auch sonst betont Gall nichts über die Gründe oder die Angreifer zu wissen.
 
Trotz der eingehenden Befragung des Begleiters Gall bleiben die Hintergründe sowie das Motiv des brutalen Angriffs für den Leser unklar. Eble scheint dem Bericht zufolge keine bleibenden Schäden davon getragen zu haben. Auch wurde ihm wohl nichts geraubt.

[1] Josef EBLE, GerVerw., Bäcker, Bierbrauer, Engelwirt (*17.02.1742 - †15.03.1811)
[2] Johann Konrad GALL, Bürger, Metzger, Ritterwirt (*25.08.1735 - † 20.11.1799)

 

TRANSSKRIPTION



LIT B. Actum Weilderstadt auf
Dem Rathhauß d.27tn Jan. 1785
 
Vor Herrn Stadtschuldt
Heiß Rothacker,
Syndicus Matthes,
[…] Wendel Raichle,
und
Jos. Reeble                                                            
 
Demnach Joseph Eble ,Bürger, und Engelw. Allhier […] hochedlen Und wohlweisen Magistrat dahier Unterm 17ten Januar h.a.  die schriftliche Anzeig gethan, was für Ein mörderischer Vorfall am 17ten jnuar Nachts um 09 Uhr auf Simmozheimer Markung Gegen der Reichs=Stadt Weilisch. Capell Zu St. Laurenz im  Thalacker sich zu getragen, es wäre nachts Seines Erachtens ein Viertel vor 9 Uhr, als er mit Conrad Gall Rittersw. Von hier


In allem Frieden aus Dem Lambs Hauß Von Simözheim in Begleitung des dortigen Schäfers abgingen, der Dortige Schäfer hälte Ihnen die Fackel, bis Sie auf den Wiesen Waren, sie verliesen Ihn da, und gingen Getrost nach Hauß Zu. Ungefähr eine Viertel Stund Weegs von Besagtem Simözheim Da der Engelsw. Eble Kaum Leuthe vermerkte, wäre er I: ohne jemand zu Sehen:I mit Prüglen Über den Kopf, und Das genück so gewaltig geschlagen worden, daß er plötzlich zuo Erden gefallen


Da er auf der Erden Gelegen, wäre so gewaltig auf Ihn geschlagen worden, daß, wenn Er den rechten Arm mit der Fackel nicht über den Kopf gehalten, Ihme dießer in Stücke hätte müssen Geschlagen werden, endlichen hätte er das  Glück wieder rauf zu Kommen, wehrte sich  mit der Fackel, und sahe zwey Kerl vor ihm mit starken Prüglen, die Kleidung waren weiß leinere Kittel, ihre Kappen Scheinen umgekehrt So daß der Belz Außen ware CC.Als wollte er gebetten haben dem Conrad Gall aufzugeben.