Auch aus dem Weiler Teilort Münklingen hat sich eine archivalische Überlieferung enthalten, die mehrheitlich das 19. und 20 Jahrhundert umfasst. In welchem Zusammenhang die zeitlich früheren Unterlagen verloren gingen kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Die für den Februar vorgestellten Schultheißenamtsprotokolle geben einen kleinen Einblick in die Lebenswirklichkeit des frühen 19. Jahrhunderts in Münklingen.

(Stadtarchiv Weil der Stadt, Bestand Bände Münklingen – Schultheißenamtsprotokoll)

Quellenzusammenhang

Die bis zur „Zwangseingemeindung“ Münklingens im Jahre 1975 selbstständige Gemeinde Münklingen wurde erstmalig 1075 urkundlich erwähnt. Demzufolge sind über die Jahrhunderte zahlreiche eigenständige schriftliche Aufzeichnungen der Ortsverwaltung entstanden. Diese Archivbestände sind heute Teil des Stadtarchivs Weil der Stadt und umfassen für Münklingen ungefähr 66 laufende Meter.

Für die Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg sind allerdings keine Überlieferungen vorhanden – zu den ältesten Münklinger Archivalien dürften das „Wayd-renovations-Buch“ aus dem Jahr 1724 gehören, sowie das „Vertragsbuch für die dasige Gemeinde“ – dieses umfasst diverse zusammengebundene Schriftstücke, die sicherlich auf das 18. Jahrhundert zurückgehen (aber nicht exakt datiert sind) und inhaltlich einen Zeitrahmen von 1480 bis 1854 umfassen. In diesem Werk enthalten sind zum Beispiel auch die Informationen über den noch heute in städtischem Besitz befindlichen Fahrenwald in der Nähe des Monbachtals.

Die weitaus meisten Archivalien zu Münklingen entstammen jedoch dem 19. Jahrhundert – auch die für den Februar vorgestellten Schultheißenamtsprotokolle sind aus den Jahren 1823 bis 1904.

Salopp gesagt wurden im Schultheißenamtsprotokoll Vorgänge eingetragen, die ansonsten in keine Kategorie passten, also weder im Gemeinderatsprotkoll noch bei den Kaufbüchern oder den Rechnungsbänden- bzw. Rechnungsakten passten. Es wurden Vorgänge aus dem Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Schultheißen wie Berichterstattungen an übergeordnete Behörden, Untersuchungen diverser Vorgänge oder Auskunftserteilungen eingetragen. Auch die dem Schultheißen in polizeilicher Hinsicht übertragenen Aufgaben wie die Gesundheitspolizei, die Gewerbepolizei, das Armenwesen oder auch bau- und feuerpolizeiliche Aufgaben sind hier Themen dieser Protokolle. Die Strafrechtspflege ist ebenfalls dokumentiert, hier sind genau die Ermittlungen und Verhandlungen aufgezeichnet, die der Schultheiß entweder selbst oder im Auftrag zum Beispiel des Oberamts übernahm.

Für Münklingen liegen insgesamt drei Protokollbände vor. Der erste Band umfasst die Jahre 1823 bis 1842, der zweite Band reicht von 1864 bis 1877, an Band 2 schließt der dritte Band bis 1904 an. Die Bände sind im Format „Quart“ (d.h. 35 cm hoch) und befinden sich in einem guten Erhaltungszustand.

Die für diese Bände zuständigen Schultheißen Münklingens im 19. Jahrhundert waren Michael KLING (1838-1854), Johann LECHLER (1854-1872), Johann KLEINFELDER (1872-1887) und Christian GANN (1887-1907). Die hier transkribierten Protokolleinträge vor 1838 wurden von einem Bürgermeister KLEINFELDER unterzeichnet, dessen genaue Amtszeit ist allerdings nicht bekannt.

Im Folgenden einige Einträge aus dem ersten und ältesten vorliegenden Band, die vor ziemlich genau 200 Jahren gemacht wurden:

Actum d 15t Octbr 23

Maurer Klein Wittib kam

da sie ohnehin ein bettel-

armes Weib ist vor der Ernde

dieses Jahres in eine so große

Hungersnoth daß sie mit ihren

5 Kindern3 Wochen keinen

Bißen Brods hatte, als was

ihre von guten Leuten hiesigen

Orts […] was aber nur

wenig war

Ich der Schultheiß untersuchte

in ihrer selbst aigenen Hüttle

nach der ganzen Armuth und

fand es wirklich auch so ge

gründet daß […] nicht

Wittib ohne Hülfe zu ver-

sprechen weggehen konnte, ich

versprach ihr so gleich, daß sie

bei mir 1 Schfl Dinkel 2 Sri

Gersten abholen könne, wovon

ihr die Helfte von Gemeind

Pfeg geschenkt werden müsse

Diß ist auch vor dme Gemeinde

Rath genehmiget und mahct der

selbige Betrag 3 fl 16 x

Die Genehmigung J. Kleinfelder

Gann

Läpple

d 30 Octbr 23

Andreas Braun ist zum Kriegsvogt des

Anna Pfäffles Eheweib auf die gewöhnliche

Weise constituiert worden

Schultheiß Kleinfelder

Actum d 15 ten Nvbr 13

[…] Georg Kepplers Weib klagt

daß ihre Jacob Maiers Weib

Hanf aufgehebt habe, ob sie es

geflissentlich gethan wiße sie nicht.

Jacob Maiers Eheweib antwortet

der Hanf sei an ihrm Haus

hingespreitet gewesen, und sei

in der Eil geschehen nachgehends

habe sie es an der Farb gesehen

daß nicht ihr Hanf sei, es sei

aber nur ein kleines Arm voll

eben auch so viel kurzem sie habe

deßwegen es dem Michael Gann ge-

sagt, ob er nicht wisse wem der Hanf

gehöre, so bald sie in Erfahrung

gebracht wem er gehöre, so habe sie

gleich des Kapplers Weib Entschädi-

gung angetragen.

Kapplers Weib beruft sich auf

Zeugen, die es wissen werden

wie viel es gewesen seie.

Bescheid

Jacob Maiers Eheweib

muß für den Hanf 1 f 10 x

zahlen und für ihre […]

Unvorsichtigkeit wegen

 […] 2 Stund ins

Heisle

Redaktion

Stadt Weil der Stadt