Personenstandsregister im Stadtarchiv Weil der Stadt

Archival des Monats

Nicht nur für Genealogen sondern auch in allen anderen historischen Zusammenhängen liefern die Personenstandsregister des Stadtarchivs zielgenaue Informationen zu den Lebensdaten der hier ansässigen Menschen.

Personenstandsregister im Stadtarchiv Weil der Stadt

(StadtArch Weil der Stadt, Personenstandsregister)

 

Quellenzusammenhang

Das Stadtarchiv Weil der Stadt verfügt über einen sehr umfangreichen Bestand an Personenstandsregistern. Dieser Bestand umfasst ungefähr 17  laufende Regalmeter und ist untergliedert in die Kernstadt Weil der Stadt sowie die vier Teilorte Merklingen, Hausen, Schafhausen und Münklingen. Dabei ist zu beachten, dass die Register der Teilorte bis zur jeweiligen Eingemeindung als eigenständige Register geführt wurden. Ab dem Zeitpunkt der Eingemeindung wurden die Standesamtsbezirke mit geringem zeitlichen Verzug zusammengelegt, von da an werden die jeweiligen Register einheitlich für die Gesamtstadt geführt.

Der „Personenstand“ wird aus Sicht der staatlichen bzw. öffentlichen Dienststellen wie folgt definiert: „Der "Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechtsordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie alle damit in Verbindung stehenden familien- und namensrechtlichen Tatsachen“[1]. Diese Daten werden in den Personenstandsregistern festgehalten. Die kommunalen Standesämter und die eigens dafür bestellten Standesbeamten führen diese Register auf Grundlage des so genannten „Personenstandsgesetzes“ (PStG). Das neu gefasste PStG trat zum 01. Januar 2009 in Kraft, ab diesem Zeitpunkt können die Register rein elektronisch geführt werden, spätestens seit dem Jahr 2014 müssen sie sogar rein elektronisch geführt werden. Soweit in aller gebotenen Kürze die aktuellen Informationen zum Personenstandswesen.

Welche historische Bedeutung haben diese Register nun? Der Personenstand wurde über Jahrhunderte nur von den Kirchen festgehalten. Im Herzogtum Württemberg geht die erstmalige Führung der Kirchenbücher auf die Bemühungen des Herzogs Christoph zurück, der im 16. Jahrhundert neben zahlreichen anderen gesetzlichen Neuerungen versuchte das Kirchenwesen seines Herzogtums neu zu ordnen. In der großen Kirchenordnung des Jahre 1559, an der der gebürtige Weil der Städter Johannes Brenz maßgeblich mitwirkte, wurde die Führung von Taufregistern verbindlich festgelegt. Für die zu diesem Zeitpunkt bereits württembergischen Gemeinden Merklingen, Hausen, Münklingen und Schafhausen war diese Anordnung also bereits ab 1559 verpflichtend. Die Katholiken hingegen bestimmten im Konzil von Trient 1568 die Anlage von Tauf- und Eheregistern. Nachdem sich Weil der Stadt in den Wirren von Reformation und Gegenreformation als Reichsstadt letztlich für den katholischen Glauben entschied waren die Anlage von Kirchenbüchern also auch für das katholische Weil verbindlich. Die katholischen Kirchenbücher Weil der Stadts sind ab 1649 erhalten, die Familienregister allerdings erst ab dem Jahr 1755.

Nachdem die Führung der Register jahrhundertelang allein den Kirchen überlassen wurde begann sich im 19. Jahrhundert auch die weltliche Macht wieder mehr dafür zu interessieren. So erließ König Friedrich für Württemberg (zu dem zwischenzeitlich auch Weil der Stadt gehörte) im Jahr 1807 eine Anordnung in der die Führung der Register sowie deren äußere Form für beide Konfessionen genau geregelt wurde.

Nachdem das Großherzogtum Baden sehr fortschrittlich war und bereits 1870 über die Einführung der „Zivilehe“ auch eine staatliche Führung der Register anordnete dauerte es in Württemberg bis 1876 ehe der Staat über das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (Inkrafttreten am 1. Januar 1876) die Regie in dieser Sache übernahm. Hintergrund war die im Zuge des „Kulturkampfs“ geführte Auseinandersetzung des Deutschen Reiches mit der Kirche, zudem erkannte man die große Bedeutung der Personenstandsdaten für eine moderne und zeitgemäße Verwaltung. In diesem Zusammenhang wurde – nachdem es in verschiedenen Teilstaaten nach französischem Vorbild bereits erste Betrebungen gegeben hatte – auch die Zivilehe eingeführt. Die Stadt Weil der Stadt sowie die Teilorte begannen mit Wirkung zum  01. Januar 1876 mit der verbindlichen Führung der entsprechenden Geburten-, Ehe- und Sterberegister.

Nach verschiedenen Neufassungen des Personenstandsrechtes, die an dieser Stelle nicht näher erläutert werden sollen, bedeutete die Novelle des PStG aus dem Jahr 2009 auch die gesetzliche Grundlage für die Abgabe der Register an das für das jeweilige Standesamt zuständige Kommunalarchiv. Im PStG bzw. die inden Ausführungsbestimmungen sind nun die Aufbewahrungsfristen und die Ablieferung an das jeweilige Archiv geregelt. Diese betragen für Geburtsregister 110 Jahre, für Heiratsregister 80 Jahre und für Sterberegister 30 Jahre. D.h. das städtische Standesamt gibt in jedem Jahr die Registerbände an das Stadtarchiv ab, für die die entsprechenden Fristen abgelaufen sind.

Das Stadtarchiv Weil der Stadt verfügt derzeit über einen lückenlosen Bestand an Geburtsregister von 1876 bis 1911, Heiratsregister von 1876 bis 1941 sowie Sterberegistern von 1876 bis 1991. Daneben existieren zu den Registern auch noch zahlreiche Beilagen, die im Zuge der Anlage bzw. der jeweiligen Einträge entstanden sind und ebenfalls zum Teil hochinteressante Informationen liefern.

Somit stehen interessierten Bürgern die entsprechenden Unterlagen für privaten Forschungen nach Maßgabe des Landesarchivgesetzes sowie der Archivordnungen der Stadt Weil der Stadt. Die neueren Unterlagen werden nach wie vor beim Standesamt Weil der Stadt aufbewahrt, diese sind für die Bürger nicht ohne weiteres einsehbar und streng geschützt.

Für die Zeit vor 1876 sind nach wie vor die jeweiligen Pfarrämter oder im Falle der evangelischen Kirche das Landeskirchliche Archiv in Stuttgart-Möhringen, im Falle der katholischen Kirche das Diözesanarchiv in Rottenburg zuständig.

Selbstverständlich finden sich im Stadtarchiv Weil der Stadt auch für die Zeit vor 1876 personenbezogene Informationen zum Beispiel in Steuerlisten, Bürgerlisten oder den Inventuren und Teilungen. Nur eben nicht so vollständig und gut sortiert wie in den Personenstandsregistern.

 

[1] Webseite des Bundesinnenministeriums https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html, Zugriff am 01. April 2022