Umgeldrechnung 1680-1680

Archival des Monats

Zu den Einnahmequellen Weil der Stadts im 17. und 18. Jahrhundert zählte auch das Umgeld. Das Umgeld (etymologisch von „Ohm“-Geld, „Ohm“ von „Eimer“) wird später zum war eine Art städtischer Steuer, die in jährlichen Rechnungen erhoben wurde. Mit dem Umgeld wurde der Wein besteuert, der in den Wirtshäusern der Stadt konsumiert wurde. Zwei Rechner veranschlagten im Auftrag der Stadt, welchen Betrag die örtlichen Wirte an die Stadtkasse zu bezahlen hatten. Als Umgeld-Rechner wählte man meist Gemeinderäte aus, die für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von jährlich 3 Gulden erhielten.

Die Auswertung der Umgeldrechnungen ermöglichen Schlussfolgerungen, welche Wirtschaften es am Ort gegeben hat, welche Umsatz die Gastwirtschaften erzielten und wer die Wirte waren. Darüber hinaus lassen sie Aufschlüsse zu, in welchen Wirtschaften besserer und wo schlechterer Wein ausgeschenkt wurde, letztlich also, wo die vermögendere Schicht ihren Wein trank und wo die ärmeren Leute einkehrten.
Die Reihe der Umgeldrechnungen im Stadtarchiv liegt lückenlos vor von 1679 bis 1801.
 
Papier-„Recycling“: Da Papier kostbar war, wurden nicht mehr gebrauchte Schriften oder Papierbogen zum Einbinden der Bücher verwendet. Für den Einband der vorliegenden Umgeldrechnung wurde ein ausnotierter Messtext verwendet. Auf der Vorderseite findet sich der handschriftliche Laufzeit-Eintrag 1679-1680.
 
Der vorliegende Eintrag berechnet das Umgeld, das der Rösslewirt Balthasarus
Schloser bezahlen musste. Das Rössle, damals hieß es noch „Weisses Rössle“, lässt sich mit dieser Rechnung erstmals nachweisen.

(Bestand Rechnungen Weil der Stadt, WR 03 Umgeldrechnungen)




Transkription[1] 
„Gegenwertige Ungellt-Abrechnung von Herrn Conradt Wetzell des Rhats und Christoph Rotacker, Burger, bede der Zeit verordnete Ungelter in des Heiligen Römischen Reichs Statt Weyl.
Alles Einnemmen und Ausgeben des gefallenen Ungelts
Von Dionisii 1679 bis 1680
In gesessenen Rhat, den 11./1.[2] Decembris Anno 1680 angehört, guet gehaisen, approbirt und die bede Ungelter bestetiget worden.

[1] Buchstabengetreue Transkription, allgemein verständliche Abkürzungen ausgeschrieben, sonstige Abkürzungen und Textergänzungen in eckigen Klammern
[2] Die zweifache Datierung erklärt sich so: Weil der Stadt verwendete wie das württembergische Umland noch den alten julianischen Kalender (das ist das frühere Datum, also der 1.Dezember), das Datum nach dem gregorianischen Kalender wurde aber ebenfalls notiert. Die Existenz unterschiedlicher Kalender war damals geläufig, deshalb genügte es für eine eindeutige Zuordnung des Datums, dass die Daten beider Kalender zusammen notiert wurden. In den meisten katholischen Ländern Italien, Spanien, Portugal und in den meisten katholischen Gebieten war der gregorianische Kalender 1582/1583 eingeführt worden. Die evangelischen Länder in Deutschland, so auch Württemberg, stellten auf den gregorianischen Kalender um, indem sie auf den 18. Februar den 1. März 1700 folgen ließen. Weil der Stadt stellte einen Monat früher um: auf Donnerstag den 1. Februar folgte Freitag der 12. Februar.


Balthasarus Schloserweis[ser] Rösslin Wirth.
hat sich ferndriger Obmodlung befund[en] sieben Aymer, daran sechs Aymer die auf à 3 Kr[euzer], ein Aymer[1] die auf à 4 Kr[euzer]
16 ohm
2 ohm 8 V[iertel] – betroffen Gelt                                  8 Gulden 12 Batzen
d[en] 6. [Novem]br[is]
1 ohm 4 Viertel alten Wein à 5 Kr[euzer]                      1 Gulden
d[en] 21 [Decem]bris
3 ohm 4 Viertel nüwen Wein à 3 Kr.                              1 Gulden 7 Batzen 2 Kreuzer
d[en] 4. Jan[uar] 1680
3 ohm à 3 Kreuzer                                                         1 Gulden 5 Batzen 1 Kreuzer
d[en] 15. Jan[uar]
2 ohm 4 Viertel alten Wein à 6 Kr.                                  2 Gulden 1 Batzen 2 Kreuzer
Item eod[em]                               
4 ohm  Viertel nüwen Wein à 3 Kr.                                 2 Gulden 1 ½ Kreuzer
d[en] 5. Febr[uar]
2 ohm 10 Viertel alten Wein à 7 Kr.                                3 Gulden 1 Kr.
d[en] 15. Febr[uar]
2 ohm 6 Viertel alten Wein à 8 Kr.
eod[em]
1 ohm nüwen Wein à 4 Kr.                                              2 Gulden 3 Batzen
d[en] 7. Martii
2 ohm nüwen Wein a 4 Kr.                                              1 Gulden 3 Batzen
d[en] 21. Aprill
1 ohm 10 viertel roth wein à 6 Kr.                                    1 Gulden 9 Batzen 3 Kr.
 
Latus[2]            Gellt 27 Gulden 1 Batzen 2 Kr.
Wein 44 ohm 8 Viertel“

[1] In dieser Rechnung werden veraltete Flüssigkeitsmaße (Ohm, Viertel) noch parallel zu neueren Hohlmaßen für Flüssigkeiten verwendet, die zu dieser Zeit schon allgemein verwendet wurden (Eimer, Imi, Maß).
Rechnerisch ergibt sich aus dieser Aufstellung, dass 1 Eimer 2 2/3 Ohm entspricht, 1 Ohm entspricht 12 Viertel (1 Eimer = 306 Liter)
Ebenso wird als Geldwährung noch das alte Zeichen „R“ für Reichstaler verwendet, obwohl längst in Gulden gerechnet wird. Der Reichstaler war etwas mehr wert als der Gulden, er war aber 1679 in den süddeutschen Ländern nicht mehr vertreten. Das Zeichen R ist hier als Gulden zu verstehen, 1 Gulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer.
[2] Seitensumme